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27. März 2024: Interview: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schweinehaltung ist überfällig!“

Im Jahr 2019 reichte das damals noch rot-rot-grün regierte Berlin einen vielbeachteten Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung ein. Der Grund: Berlin hielt wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit der Verfassung und dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Ein Jahr nachdem die schwarz-rote Koalition den Berliner Senat übernommen hat, kündigte Berlins Justizsenatorin Anfang März 2024 an, den Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Schweinehaltung zurückzuziehen. Tierrechte sprach mit dem Tierschutzjuristen Dr. Eisenhart von Loeper über die grundsätzliche Bedeutung dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens für die Tierhaltung in Deutschland und warum ein vorzeitiges Ende ein tierschutzpolitischer Skandal wäre.

Die Art und Weise, wie die Mehrheit der Schweine aktuell in Deutschland gehalten werden, verursacht Leiden und verweigert den Tieren „das Erfüllen arteigener Bedürfnisse“, sagt der Tierschutzjurist und ehemalige Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, Dr. Eisenhart von Loeper. Damit verletze der Bundesverordnungsgeber nicht nur das TierSchG, er missachte auch die Stellung der Tiere, die seit 2002 als Staatsziel in Art. 20a Grundgesetz verankert wurde. Deutschland ist der größte Schweinefleischerzeuger in der EU. Die über 20 Millionen Schweine werden in mehr als 90 Prozent der Fälle in konventionellen Haltungssystemen auf Voll- oder Teilspaltenböden gehalten.

„Ein Zurückziehen wäre ungeheuerlich!“
Zu der Absicht der Justizsenatorin Felor Badenberg, die Klage vorzeitig zurückzuziehen, hat von Loeper eine klare Meinung: „Es wäre ungeheuerlich, wenn die Klage mit 323 Seiten tatsächlich zurückgezogen werden sollte. Wie kann eine Senatorin die tierschutzspezifische Vorarbeit des rot-rot-grünen Senats vereiteln, als ginge es hier um Lappalien, und nicht um Millionen von leidenden Tieren?“, fragt von Loeper, der auch als „geistiger Vater“ des Staatsziels Tierschutz gilt.

Entscheidung hat enorme bundespolitische Bedeutung
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zur Schweinehaltung sei überfällig und hätte eine enorme bundespolitische Bedeutung, führt von Loeper aus. Sie könne bewirken, dass die Schweinehaltung in Deutschland neu geregelt werden muss. Ein vergleichbarer Fall sei die Klage zur Käfighaltung der Hennen gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese 1999 für nichtig erklärt. Es stellte fest, dass ein Huhn auf einer knappen DINA4 Seite seine Grundbedürfnisse nicht ausleben kann. Diese Maßstäbe gälten grundsätzlich für alle Tierarten.

„Tierschutz-Kahlschlag ohne Not“
Auch die Begründung der Senatorin lässt er nicht gelten, wonach es sich bei dem Normenkontrollantrag um ein umständliches Verfahren handele und die Problematik für Berlin nicht unmittelbar von Bedeutung sei. „Umständlich ist Unsinn!“, kritisiert von Loeper. Berlin müsse als Hauptstadt fungieren. Außerdem verzehren die 3,8 Millionen Einwohner der Hauptstadt jährlich das Fleisch von Abermillionen von Schweinen aus tierquälerischer Haltung. Berlin blamiere sich damit. Auf die Frage, was es für den Tierschutz in Deutschland insgesamt bedeuten würde, wenn Berlin die Klage tatsächlich zurückziehe, entgegnet von Loeper: „Das wäre ein Tierschutz-Kahlschlag, den die Berliner Landesregierung ganz ohne Not verursachen würde.“

Wird Verfahren aus „öffentlichem Interesse“ weitergeführt?
Doch es gibt Hoffnung, so von Loeper, dass das höchste deutsche Gericht das Verfahren aus „öffentlichem Interesse“ weiterführen könnte. Die Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) habe sich an das BVerfG gewandt und es gebeten, das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses weiterzuführen. Dies wird durch ein kürzlich ergangenes Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs verstärkt, in dem dieser das Aus der tierquälerischen Vollspaltenböden bis Ende 2025 beschlossen hat. Da die gesetzlichen Vorgaben sowie Bedingungen in der Schweinehaltung in den Nachbarländern vergleichbar sind, sei die Neubewertung der Haltungsbedingungen in Deutschland im Interesse der Öffentlichkeit.

Hier lesen Sie das komplette Interview mit Dr. Eisenhart von Loeper: www.tierrechte.de


Bitte unterzeichnen Sie den Appell an das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht soll über den Antrag entscheiden, auch wenn Berlin seinen Antrag zurücknimmt. Hier können Sie mitzeichnen: www.change.org

 


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