Missstände im Genehmigungsprozess

Laut Tierschutzgesetz dürfen Versuche an Tieren nur dann durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Von Tierversuchsbefürwortern wird oft auf das strenge Genehmigungsverfahren verwiesen. Doch unsere Auswertung zeichnet ein anderes Bild: Die Tierversuchskommissionen sind mehrheitlich mit Tierversuchsbefürwortern besetzt. Die Belastungen der Tiere werden oft als zu gering eingestuft. Es gibt keine einheitlichen Kriterien und keine praxistauglichen Datenbanken für die schwierige Güterabwägung. Die Leidtragenden sind die Tiere. Der Bundesverband fordert eine umfassende Reform.

Allgemein, Missstände im Genehmigungsprozess, Pressemitteilungen, Tierversuche

10. Juli: Recherche belegt: Genehmigung für Tierversuche ist eine Farce

Foto: NiDerLander/AdobeStock Der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.  zeigt sich bestürzt über die Recherchen der Berliner Zeitung zu den gravierenden Missständen im Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen und unterstützt die Forderung der Berliner Landestierschutzbeauftragten an den Senat, eine umfassende Untersuchung einzuleiten. Der Verband kritisiert die aufgezeigten Mängel im Genehmigungsverfahren schon lange öffentlich […]

Missstände im Genehmigungsprozess

Schluss mit der Mogelpackung!

Solange noch kein Ausstiegsplan auf dem Tisch liegt, fordert der Bundesverband, dass zumindest im Zuge der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben alles dafür getan wird, um Tierleid zu verhindern. Schon kleine Verbesserungen können einen positiven Beitrag leisten, um die Versuchszahlen zu reduzieren und das Leid der Tiere zu lindern.  Grundsätzlich sollten alle […]

Missstände im Genehmigungsprozess

Ethische Vertretbarkeit: Es fehlt das Handwerkszeug

Dreh- und Angelpunkt im Genehmigungsverfahren sind die zuständigen Behörden und die Tierversuchskommissionen. Doch beide haben bei der äußerst schwierigen Abwägung, ob die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere ethisch vertretbar sind, keine einheitlichen Bewertungskriterien. Dies führt dazu, dass die vorgeschriebene Güterabwägung nach subjektiven Kriterien erfolgt. Die Leidtragenden dieser […]

Missstände im Genehmigungsprozess

Trickserei zur Umgehung des Rehoming

Was geschieht mit eigentlich mit den Tieren nach dem Versuch? Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund. Tiere, deren Zustand nach dem Versuch nicht mehr als dauerhaft geringgradig beeinträchtigt ist, und die keine Gefahr für die Umwelt o.ä. darstellen, müssen gemäß § 28 TierSchVerV weiterleben können. Die […]

Missstände im Genehmigungsprozess

Tierversuchskommissionen: Parität ist nicht genug

Die Tierversuchskommissionen beraten die Genehmigungsbehörden bei der schwierigen Abwägung zwischen wissenschaftlichen Interessen und dem Schutz der Tiere. Allerdings sind viele Kommissionen mehrheitlich mit Tierversuchsbefürwortern besetzt. In Tübingen und Berlin wehrten sich die Tierschutzorganisationen gegen dieses Ungleichgewicht. Dies offenbarte einen weiteren Problembereich im Genehmigungsverfahren. Es stellte sich heraus, dass in einigen […]

Missstände im Genehmigungsprozess

Tierversuche: Missstände machen Genehmigungsprozess zur Farce

Laut Tierschutzgesetz dürfen Versuche an Tieren nur dann durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Von Tierversuchsbefürwortern wird oft auf das strenge Genehmigungsverfahren verwiesen. Doch unsere Auswertung zeichnet ein anderes Bild. Die massiven Missstände im gesamten Genehmigungsprozess machen das vermeintlich strenge Verfahren zur Farce. Der Bundesverband fordert deswegen […]