Missstände im Genehmigungsprozess

Trickserei zur Umgehung des Rehoming

Was geschieht mit eigentlich mit den Tieren nach dem Versuch? Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund. Tiere, deren Zustand nach dem Versuch nicht mehr als dauerhaft geringgradig beeinträchtigt ist, und die keine Gefahr für die Umwelt o.ä. darstellen, müssen gemäß § 28 TierSchVerV weiterleben können. Die Tiere sind adäquat tiermedizinisch zu versorgen.

Dr. Kirsten Tönnies

Die private Unterbringung, das sogenannte „Rehoming“ ehemaliger Versuchstiere scheint für die Institute jedoch aufwändig zu sein. Sie müssten die Tiere selber artgerecht unterbringen oder Programme zur Vermittlung von Tieren einführen. Der Chemiekonzern Bayer betreibt dazu beispielsweise ein Adoptions-Programm für Hunde oder Katzen. Doch was passiert mit Mäusen und Ratten, die den Versuch überstanden haben oder gar nicht benötigt wurden? Die Tierärztin Dr. Kirsten Tönnies, die selbst über zwei Jahre Tierversuche mit Ratten und Mäusen durchführte, berichtet, dass die Forschungseinrichtungen teilweise tricksen, um die aufwändige und teure Vermittlung der Tiere zu umgehen. Affen, die nach dem Versuch durchaus noch 10 bis 20 Jahre lang leben könnten, müssten beispielsweise sehr vorsichtig in eine neue Umgebung eingewöhnt und mit anderen Affen vergesellschaftet werden.

Als dieses Thema bei einem Treffen von Tierärzten, die sich vorgeblich um mehr Tierschutz im Tierversuch bemühen, diskutiert wurde, gab ein bekannter Affenforscher den Tipp: “Patho, mach´ste Patho: Leber Niere, mach´ste Patho!“ Das bedeute, dass die Wissenschaftler in ihren Anträgen angeben sollten, dass sie bestimmte Proben von lebenswichtigen Organen bräuchten, auch, wenn dies nicht der Wahrheit entspräche. Am einfachsten seien Gehirnproben. Damit sei klar, dass die Tiere am Versuchsende getötet werden müssten. Eine einfache Rechnung: keine Überlebenden – keine Kosten und kein Aufwand. Dies sei klar rechtswidrig. Allerdings würde sich kaum jemand finden, der insbesondere die Tötung von Ratten und Mäusen ernsthaft kritisiere. Das große Problem sei, dass es sich bei den Beteiligten von Tierversuchen um eine eingeschworene Gemeinschaft handle. Anzeigen dieser tierschutzwidrigen Rechtsbrüche seien nicht zu erwarten.