Missstände im Genehmigungsprozess

Schluss mit der Mogelpackung!

Solange noch kein Ausstiegsplan auf dem Tisch liegt, fordert der Bundesverband, dass zumindest im Zuge der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben alles dafür getan wird, um Tierleid zu verhindern. Schon kleine Verbesserungen können einen positiven Beitrag leisten, um die Versuchszahlen zu reduzieren und das Leid der Tiere zu lindern. 

Grundsätzlich sollten alle Tierversuchsvorhaben genehmigungspflichtig sein. Die Kategorie von Tierversuchen, die nur angezeigt werden müssen, sollte komplett abgeschafft werden.
Ein Verbot von Tierversuchen im Studium der Lebenswissenschaften wäre zudem leicht umsetzbar, da für die Standard-Übungen ausreichend tierfreie Lehrmaterialien existieren. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass kein Versuchsprojekt beginnt, bevor nicht die ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.  

Eigenständiges Prüfrecht statt Plausibilität
Unabdingbar ist das eigenständige Prüf- und echte Genehmigungsrecht der zuständigen Behörden. Dies muss schnellstmöglich durch Änderungen der entsprechenden Gesetzestexte hergestellt werden. Des Weiteren ist die adäquate Ausstattung der Behörden mit Personal und Zugang zu relevanten Informationen für die gewissenhafte Bewertung von Versuchsvorhaben notwendig. 

Foto: SOKO Tierschutz

Gerichtsfeste Kriterien
Alle Verfahrensbeteiligten benötigen zudem konkretere Anforderungen an die Genehmigungsvoraussetzungen. Dazu müssen klare Kriterien definiert sowie verbindliche Prüfschemata, Richtlinien und Belastungskataloge zur Verfügung gestellt werden. Wichtig sind zudem Vorgaben für Datenbankabfragen zu Ersatzmethoden. Hier sollten auf EU-Ebene umfassende und aktuelle Datenbanken für alle Mitgliedsländer bereitgestellt werden. Wichtig für die Behörden ist zudem die Erstellung gerichtsfester Kriterien zur Bewertung der ethischen Vertretbarkeit. Bisher wird lediglich auf Leitfäden verwiesen, doch die Behörden brauchen belastbare Vorgaben, um Entscheidungen fällen und rechtfertigen zu können. 

Belastungen realistisch einschätzen
Die Zuordnung des Gesamtbelastungsgrads (leicht, mittel, schwer) bei der Antragstellung muss besonders gewissenhaft erfolgen, denn hier geht es konkret um das Leid, welches die Tiere in Versuchen ertragen müssen. Diese Gesamtbelastung muss vor, während und auch nach dem Versuch kritisch überprüft werden. Wenn eine verpflichtende rückblickende Bewertung aller genehmigten Tierversuche vorgeschrieben wäre, würde dies automatisch zur Routine werden. 

Tierschutzbeauftragte stärken
Die Tierschutzbeauftragten sind vor Ort die Schlüsselfiguren bezüglich der Vermeidung von Tierleid. Damit sie ihrer Aufgabe nachkommen können, müssen sie einheitliche Arbeitsbedingungen erhalten. Dies umfasst klare Vorgaben zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie angemessene Ausstattung und Fortbildungsmöglichkeiten. Es muss zudem sichergestellt sein, dass sie ihrer Aufgabe, Tierschutzprobleme auf- und wenn nötig auch anzuzeigen, ohne Behinderungen nachkommen können. 

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Arbeitserleichterung für Kommissionen
Um die Arbeit der Kommissionsmitglieder zu unterstützen, sollte es bundesweit einheitliche, faire Aufwandsentschädigungen geben. Zur Überprüfung, ob und welche Alternativen verfügbar sind, benötigen sie außerdem einen erleichterten Zugang zu relevanten Informationsquellen wie Datenbanken, wissenschaftlicher Literatur, Checklisten, o.ä. Für die letztendliche Entscheidung der Behörden sollten Einwände von Kommissionsmitgliedern auch dann Gehör finden, wenn das Gesamtvotum innerhalb der Kommission zugunsten eines Antrags ausfällt.  

Transparentes Besetzungsverfahren
Damit der Tierschutz in den beratenden Kommissionen nicht zur Alibi-Funktion verkommt, sollte das Kommissions-Besetzungsverfahren transparent und öffentlich gemacht werden. Bundesweit sollten die Kommissionen paritätisch mit Personen der Wissenschafts- beziehungsweise der Tierschutzseite besetzt werden. Dabei muss genau definiert sein, welche Eigenschaften und Fähigkeiten jemand haben muss, damit er entweder für die Wissenschafts- oder die Tierschutzseite geeignet ist. Es muss klar geregelt sein, dass Personen, die selbst Tierversuche durchführen oder damit in Verbindung stehen, nicht die Tierschutzseite vertreten können. Um Vorschläge für geeignete Kandidaten übermitteln zu können, sollten Tierschutzorganisationen bei Neuberufungen frühzeitig und automatisch informiert werden.