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07. März 2024: Tierschutzgesetz-Novelle darf nicht abgeschwächt werden

Menschen für Tierrechte warnt davor, die Verbesserungen auf Druck von Wirtschaft und Wissenschaft zurückzunehmen

Der Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sorgt derzeit für Diskussionen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die geplanten Verbesserungen, fordert in seiner Stellungnahme jedoch deutlich weitergehende Regelungen. Gleichzeitig laufen Wissenschaftsverbände und Agrarlobby Sturm gegen schärfere Strafen für Tierquälerei und ein höheres Tierschutzniveau. Der Tierrechtsverband warnt davor, dass die ohnehin unzureichenden Regelungen jetzt auf Druck der Wirtschaft noch weiter abgeschwächt werden könnten. Er fordert FDP und SPD auf, dem grünen Koalitionspartner jetzt den Rücken zu stärken, und die im Koalitionsvertrag angekündigten Tierschutzverbesserungen wie versprochen umzusetzen.

Im vorliegenden Entwurf des TierSchG ist unter anderem geplant, die Freiheitsstrafen für Tierquälerei von drei auf fünf Jahre und die Geldbußen auf bis zu hunderttausend Euro anzuheben, wenn die Verstöße beharrlich wiederholt, aus Gewinnsucht begangen oder viele Wirbeltiere betreffen. Künftig soll Tierquälerei auch bestraft werden können, wenn es sich nur um einen Versuch handelt und wenn der Täter leichtfertig handelt.

Positiv: Höhere Freiheitsstrafen und Geldbußen für Tierquälerei
In seiner Stellungnahme, die er gemeinsam mit zwei Partnerorganisationen verfasst hat, begrüßt der Bundesverband höhere Freiheitsstrafen und Geldbußen für Tierquälerei sowie die geplante Ausweitung und Anpassung der Tatbestände. Ganz anders sehen dies Tierversuchskundler. Durch die Verschärfungen wähnen sie die Zukunft der biomedizinischen Forschung in Deutschland in Gefahr. Auch die Landwirtschaftsverbände machen mobil. Sie lehnen das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ebenso ab wie Auflagen bei Amputationen, mit denen die Tiere an die Haltungssysteme angepasst werden.

Die aktuelle Diskussion kommentiert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte:

„Es ist schon fast zehn Jahre her, dass der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik der Bundesregierung mitteilte, dass die derzeit praktizierte Nutztierhaltung aus Gründen des Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes nicht zukunftsfähig ist (1). Hinzu kommt ein skandalöses Vollzugsdefizit bei Tierschutzvergehen in Deutschland. Bei einer Nichtverfolgungsquote von Tierquälerei von über 94 Prozent sprechen Tierschutzjuristen nicht umsonst von der „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“(2,3). Insofern sind die geplanten Verbesserungen sowie die Strafverschärfungen für Tierquälerei nicht nur nötig, sie sind längst überfällig.

Die Bundesregierung muss dennoch an vielen Stellen im Gesetzentwurf noch nachbessern, um ihrem eigenen Anspruch, bestehende Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzrecht zu schließen, gerecht zu werden. Wir müssen aber auch verhindern, dass die aus unserer Sicht ohnehin noch immer unzureichenden Tierschutzstandards auf Druck der Agrarlobby und der Wissenschaftsverbände noch weiter abgeschwächt werden. Jetzt sind insbesondere FDP und SPD in der Pflicht, ihrem grünen Koalitionspartner den Rücken zu stärken, und die im Koalitionsvertrag angekündigten Tierschutzverbesserungen auch gegen den Druck von Tierversuchs- und Agrarlobby zu unterstützen.“

Hier lesen Sie die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, die er zusammen mit dem Bundesverband Tierschutz sowie dem Bund gegen den Missbrauch der Tiere, erstellt hat: www.tierrechte.de

Hier lesen Sie das Konsenspapier der bundesweit agierenden Tierschutzorganisationen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG), das im Rahmen des ersten Quartalsgesprächs der Bundestierschutzbeauftragten mit den Tierschutzorganisationen erarbeitet wurde.

(1)  Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung!“ (2015)
(2) „Reform des Tierschutzrechts“; Bülte/Felde/Maisack (Hrsg.), Nomos-Verlag; S. 28 
(3) Interview mit Prof. Jens Bülte: „Wir haben ein massives Vollzugsdefizit!“

Pressestelle Menschen für Tierrechte:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.