Newsletter Tierrechte

Newsletter Tierrechte 09/20 vom 07.05.2020

  • Offener Brief: Verbot der Kastenstandhaltung überfällig
  • Etikettenschwindel: Genehmigungsprozesse bei Tierversuchen
  • Heute Webinar zum Tierversuchsrecht
  • Wieder Skandale in Schlachthöfen
  • Corona: Ursprung womöglich Pelzfarmen
  • Hessen: Keine Schonzeit für junge Füchse und Waschbären
  • Medientipps
  • Termine

Liebe Leserinnen und Leser,

Foto: Animal Equality

Anlässlich der Agrarministerkonferenz am 7. und 8. Mai 2020 haben wir gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden an die Landwirtschaftsminister der Länder appelliert, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kastenstandhaltung von Sauen nicht zu unterstützen. Denn für die langen Übergangsfristen oder gar eine Streichung der Mindestanforderung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Im Gegenteil: Der Ausstieg aus der veralteten, gesetzeswidrigen und tierquälerischen Kastenstandhaltung ist längst überfällig und gesellschaftlich geboten. Eine nachträgliche Legalisierung, eines seit Jahren illegalen Haltungssystems, wie sie die Bundesregierung gerade plant, ist schlichtweg inakzeptabel. Wir fordern stattdessen eine grundlegende Reform der „Nutz“tierhaltung. Mehr zum Verordnungsentwurf und zum Offenen Brief der Verbände finden Sie auf tierrechte.de


Etikettenschwindel: Genehmigungsprozess von Tierversuchen
Zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) werden aktuell verstärkt Tierversuche u.a. zur Entwicklung eines Impfstoffes durchgeführt. In dem Zusammenhang wird oft auf das vermeintlich strenge Genehmigungsverfahren für Tierversuche in Deutschland verwiesen. Doch aus einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission geht hervor, dass in den Jahren 2015-2017 kein einziger Tierversuchsantrag abgelehnt wurde. Da stellt sich die Frage, was das vermeintlich strenge Verfahren wert ist. Hinzu kommt, dass das deutsche Tierversuchsrecht aktuell gegen EU-Recht verstößt. Nachdem die EU deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt hat, hat Deutschland Änderungen im Tierversuchsrecht in Aussicht gestellt. Diese sind jedoch absolut unzureichend. Mehr dazu auf tierrechte.de


Heute! Webinar: Tierversuche und das Recht
Heute können Sie von 18:00-19:00 Uhr wieder live an einem weiteren Webinar teilnehmen. Als Referentin informiert Dr. Barbara Felde (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.) in ihrem 20-minütigen Vortrag über rechtliche Aspekte und Missstände im System Tierversuch. Anschließend gibt es eine Diskussionsrunde, bei der über die Kommentarfunktion Fragen gestellt werden können. Teilnehmen können Sie über den Kampagnen-Youtube-Kanal.

Im Rahmen unserer Gemeinschafts-Kampagne Ausstieg aus dem Tierversuch. JETZT! haben wir gemeinsam mit den Unterstützervereinen eine interaktive Webinar-Reihe auf die Beine gestellt. An sechs Terminen berichten mehrere Referenten über verschiedene Aspekte des derzeitigen Systems Tierversuch sowie über neue spannende Forschungsstrategien und -methoden.


Wieder Skandale in Schlachthöfen
In Deutschland wird es vorerst keine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen geben, obwohl dies von mehreren Bundesländern angekündigt wurde. Eine freiwillige Vereinbarung in Niedersachsen zwischen Landesregierung und Vertretern der Schlachtbranche ist gescheitert. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung der Aufforderung der Länder bisher nicht nachgekommen ist, die rechtlichen Voraussetzungen für Videoaufzeichnungen zu schaffen. Fast gleichzeitig ergeben Kontrollen, dass in fast jedem Schlachtbetrieb in Niedersachsen Mängel im Bereich Tierschutz und Hygiene festgestellt wurden. Wie zu erwarten, besonders in den Bereichen Betäubung und Schlachtung. So war in einigen Fällen laut dem Bericht nicht sichergestellt, dass Schweine vor der Schlachtung ausreichend betäubt waren.
Keine Frage, es sollten alle verfügbaren Möglichkeiten wie intelligente Bilderkennungssoftware genutzt werden, um Gesetzesverstöße aufzudecken. Erst dann wird höchstwahrscheinlich erst das ganze Ausmaß der täglichen Grausamkeiten auf unseren Schlachthöfen offenbar. Zudem müssen dringend neue, weniger belastende Betäubungsmethoden genutzt werden. Aber auch wenn diese Verbesserungen kommen, steht außer Frage: Einen tierschutzkonformen Fleischkonsum gibt es nicht – die Tiere leiden in jedem Falle.


Corona: Ursprung womöglich Pelzfarmen?
Bei der Diskussion über den Ursprung des Coronavirus hat der Virologe Christian Drosten jetzt auch Marderhunde ins Spiel gebracht. Fledermäuse sind seiner Ansicht nach nicht die Quelle, sondern nur ein Zwischenwirt. Bei der SARS-Pandemie, die sich 2002 und 2003 von China aus verbreitete, wurde das Virus unter anderem bei Marderhunden nachgewiesen. Diese werden in China millionenfach für die Pelzgewinnung gezüchtet. In diesen extrem tierquälerischen Zuchtfarmen kommen Menschen bei Haltung und Tötung der Tiere in sehr engen Kontakt. Dies belegt, wie überfällig auch ein Verbot der tierquälerischen Pelzfarmen ist. Ob Marderhund, Schuppentier oder Fledermaus – die weltweite Krise zeigt uns überdeutlich, wie überfällig ein Paradigmenwechsel im Umgang mit den Tieren ist. Dies betrifft auch das Artensterben, den Klimawandel oder die Bildung von Antibiotikaresistenzen. Nach der Krise darf es kein „Weiter so“ geben. Mehr zum Thema lesen Sie hier.


Hessen: keine Schonzeit für junge Füchse und Waschbären
Mitte Februar hat der Hessische Staatsgerichtshof Schonzeiten u.a. für junge Füchse und junge Waschbären als nicht vereinbar mit der Hessischen Verfassung eingestuft. Danach beschränken diese Schonzeiten das Eigentumsrecht unverhältnismäßig. In einer Stellungnahme stellt die  Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) jetzt fest: Der Tierschutzgedanke wurde bei dieser Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt. Die einseitigen Feststellungen des Hessischen Staatsgerichtshofes unterstreichen, dass Notwendigkeit und Umfang der Jagd in Deutschland endlich grundsätzlich hinterfragt werden müssen. Die ausführliche Stellungnahme der DJGT finden Sie hier.


Medientipps


Termine


 

 

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Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind  Vereine sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren des Jahres“ sowie das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

 

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