Immer mehr Bundesländer unterstützen das erfolgreiche tierschutzkonforme Stadttaubenkonzept
Niedersachsen hat angekündigt, kommunale Taubenschläge finanziell zu fördern. Menschen für Tierrechte begrüßt dies. Tierschutzkonforme Stadttaubenprojekte sind nachweislich effektiv, um die gravierenden Tierschutzprobleme zu lösen und für mehr Stadtsauberkeit zu sorgen. Der Tierrechtsverband macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass Städte und Kommunen in der Pflicht seien, die Verelendung der Tiere in den Städten zu beenden.
Die niedersächsische Tierschutzbeauftragte Michaela Dämmrich hat gestern bekanntgegeben, die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen finanziell zu fördern, wenn diese einer tierschutzgerechten Eindämmung der Population dienen. Ziel ist, die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Tiere durch ein tierschutzgerechtes Management zu ersetzen.
Taubenschläge im Koalitionsvertrag
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt dies. Der Verband setzt sich seit Jahrzehnten für betreute Stadttaubenschläge ein, um den Problemen und der Verelendung der Tiere in den Städten zu begegnen: „Wir begrüßen, dass immer mehr Bundesländer die Einführung und Umsetzung von Stadttaubenprojekten unterstützen. Neben Niedersachsen spricht sich auch Nordrhein-Westfalen für die Einführung aus. Berlin hat die Errichtung von betreuten Taubenschlägen im Koalitionsvertrag verankert. Unsere bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten hat ergeben, dass viele deutsche Städte bereits erfolgreich tierschutzkonforme Stadttaubenprojekte durchführen“, berichtet die Biologin Dr. Claudia Gerlach.
Effektiv: tierschutzkonformes Gesamtkonzept
Um die Erfahrungen zu Wirksamkeit von Stadttaubenprojekten in deutschen Städten zu dokumentieren und auszuwerten, führte der Tierrechtsverband 2020/21 eine bundesweite Online-Umfrage durch. Die Analyse ergab, dass betreute Stadttaubenschläge von Behörden und Tierschützern als erfolgreich wahrgenommen werden. Die zahlreichen Teilnahmen belegen die Machbarkeit des Modells. Voraussetzung für den Erfolg ist die konsequente Umsetzung des Gesamtkonzeptes. Gelingt dies, dann sind betreute Taubenschläge das Mittel, um die Tiere artgerecht zu versorgen und ihre Population mittels Ei-Austausch zu kontrollieren.
Kommunen in der Pflicht
Der Tierrechtsverband weist darauf hin, dass Städte und Kommunen aufgrund ihrer „tierschutzrechtlichen Schutz- bzw. Halterpflichten“ Planung, Koordination und Finanzierung von Stadttaubenprojekten übernehmen müssen (1):“ Wir rufen die Kommunen auf, die Arbeit nicht auf den Schultern von Ehrenamtlern abzuladen. Neben den Baukosten müssen sie auch die Betreuungskosten übernehmen. Nicht nur aufgrund der rechtlichen Lage, sondern weil ein funktionierendes Stadttaubenmanagement in ihrem eigenen Interesse ist“, fordert Gerlach.
Weitere Informationen zur Förderung durch das Land Niedersachsen:
www.ml.niedersachsen.de
Hintergrund zum tierschutzkonformen Stadttaubenkonzept:
Stadttauben sind Haustiere. Durch den Prozess der Domestizierung verfügen die Tiere über besondere Eigenschaften, die die Hauptursache des Stadttaubenproblems sind, wie etwa ihre gesteigerte Brutaktivität. Diese zuchtbedingten Eigenschaften führen zusammen mit den unzureichenden und ungeeigneten Nahrungs- und Brutbedingungen zur Verelendung. Hohe Taubendichten gehen mit Fehl- und Mangelernährung, Erkrankungen und hohen Sterberaten einher. Hier setzt das tierschutzkonforme Stadttaubenkonzept an. Grundlage sind betreute Stadttaubenschläge mit artgerechter Versorgung und Ei-Austausch. Das Ziel sind gesunde Taubenpopulationen, deren Größe den örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Durch die Versorgung werden die Tiere an die Schläge gebunden und halten sich den Großteil des Tages dort auf. Anzahl der Tauben an vorherigen Hotspots sowie Verunreinigungen werden so langfristig reduziert.
Weitere Informationen zum Stadttaubenmanagement:
www.tierrechte.de
(1) Arleth C., Hübel J. Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung; 29.10.2021.
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Pressestelle:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10, Internet: www.tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrar- und Ernährungswende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Darüber hinaus ernennt der Verband das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Schwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, die Einführung tierschutzkonformer Stadttaubenkonzepte sowie die Aufnahme von Tierschutz in die Lehrpläne.
Der Verband gibt drei- bis viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.