Newsletter Tierrechte

Newsletter Tierrechte Nr. 14/18 vom 25.08.2018

Inhalt

  • Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken
  • Münster: Strafanzeige zur illegalen Versuchstierhaltung eingestellt
  • Zum Tag der Fische: Der Fisch ist „Versuchstier“ Nummer drei
  • Opferfest: Konsequentes Schächt-Verbot überfällig
  • Petition für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetik
  • Termine

Liebe Leserinnen und Leser,

Foto: mrks_v-Fotolia

diese Woche gibt es unerwartet viele Neuigkeiten zum Thema Tierversuche. Zuerst die gute Nachricht: Die Studenten der Universität Bonn dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August keine Standard-Tierversuche an Mäusen mehr zu Ausbildungszwecken durchführen. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Uni gegen die Untersagung der geplanten Tierversuche durch das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde, die Tierversuche zu untersagen ist sehr zu begrüßen, denn das Urteil könnte wegweisend für andere genehmigende Behörden sein.
Für mehr Informationen lesen Sie unsere Pressemitteilung oder auch die aktuellen Meldungen zum Thema.


Münster: Strafanzeige zur illegalen Versuchstierhaltung eingestellt

Foto: iStock/artisteer

Die schlechte Nachricht ist, dass die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen zur Strafanzeige des Veterinäramtes Münster zur illegalen Versuchstierhaltung im Gebäude der Hautklinik an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingestellt hat. Die rechtswidrige Haltung wurde lediglich als Vergehen, nicht aber als Straftat eingestuft. Ein absolutes Unding! Im Juli 2017 wurden 80 Mäuse im Keller der Hautklinik entdeckt. Sechs Tiere litten erheblich und mussten getötet werden.

Dieser Missstand hätte eigentlich schon bei der Prüfung des Tierversuchsantrags festgestellt werden müssen. Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft dennoch keine gravierenden Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung. Das zeigt uns, dass geltendes Tierschutzrecht nicht in vollem Umfang durchgesetzt wird. Wir fordern, dass die Bezirksregierung Münster nun zumindest ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die drei Mitarbeiter der WWU einleitet. Abgesehen davon zeigt dieser Fall wie marode und fehleranfällig das gesamte System ist. Deswegen fordern wir weitere Maßnahmen wie mehr Personal für die zuständigen Behörden, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz sowie eine komplette Sperre der beteiligten Wissenschaftler für die Durchführung von Tierversuchen.
Lesen Sie unsere ausführliche Pressemitteilung hier.


Foto: mikhailg, Fotolia.com

Zum Tag der Fische: Der Fisch ist „Versuchstier“ Nummer drei

Wir haben diese Woche, anlässlich des Tags der Fische am 22. August auf die massive Ausbeutung des Wasserbewohners aufmerksam gemacht. Für den industriellen Fischfang werden jedes Jahr mehr Fische zu Ernährungszwecken getötet als all die anderen Tierarten zusammengenommen. Hinzu kommen Aquakulturen, Angeln und – weit weniger bekannt – der massive Einsatz von Fischen in Tierversuchen. Nicht umsonst ist der Fisch mittlerweile das „Versuchstier“ Nummer drei. Der Fisch ist für die Forschung ein dankbares „Versuchstier“. Er ist klein, einfach zu halten, lässt sich schnell vermehren und eignet sich gut für gentechnische Manipulationen. Über 300.000 Fische wurden im Jahr 2016 für die Tierversuchsstatistk gemeldet. Mittlerweile hat sogar die kosmetische Industrie den Fisch als Werkzeug für sich entdeckt. Die sogenannte Fischpediküre ist weltweit beliebt aber für die Tiere alles andere als ein Spaß. Hier ein Beitrag dazu vom SWR, bei dem wir beratend mitgewirkt haben.
Weiterführende Informationen zur Ausbeutung der Fische zu Ernährungszwecken finden Sie in unserer Rubrik Fische, unter anderem auch ein Interview mit Wissenschaftlern zum Thema Schmerzempfinden. Unsere ausführliche Broschüre „Versuchstier des Jahres 2016“ rund um den Fisch in der Wissenschaft gibt es als kostenlosen PDF-Download. Die vollständige Pressemitteilung zum Tag der Fische finden Sie hier.


Foto: pixabay

Opferfest: Konsequentes Schächt-Verbot überfällig

Diese Woche findet das islamische Opferfest „Kurban Bayrami“, bei dem Schafe, aber auch Ziegen und Kälber nach muslimischem Ritus geschlachtet werden statt. Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere in Deutschland vor dem Schlachten betäubt werden. Dies ist sehr wichtig, denn beim rituellen Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere Studien zufolge große Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Doch die Regelungen im Tierschutzgesetz sind unzureichend, denn sie ermöglichen Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten, dem sogenannten Schächten, wenn der Antragsteller angibt, dass zwingende Religionsvorschriften vorliegen. Wir fordern schon lange ein konsequentes Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Deutschland. Doch trotz mehrerer Bundesratsbeschlüsse für ein Verbot ist die Bundesregierung seit Jahren untätig. Auch im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz fordern wir, das Schächten konsequent zu verbieten und eine Elektrobetäubung vor dem Schächtschnitt zwingend vorzuschreiben. Mehr dazu hier.


Foto: cruelty free international
Foto: Cruelty Free International

Petition für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetik

Wussten Sie, dass über 80% der Länder weltweit keine Gesetze zu Tierversuchen haben? Das muss sich ändern und jeder kann mithelfen. Wir wollen deshalb nochmals auf die wichtige Petition unserer britischen Partnerorganisation Cruelty Free International hinweisen. Die Petition richtet sich an die Vereinten Nationen mit der Forderung, Tierversuche für kosmetische Produkte und Inhaltsstoffe weltweit zu beenden. Das Ziel sind 8 Millionen Unterschriften, derzeit sind es schon über 7,5 Millionen! Die letzten Wochen laufen an und es wäre toll, wenn möglichst viele Unterstützer zusammenkommen. Hier geht’s zur Petition.


Termine


 

 

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren des Jahres“ sowie das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.