Allgemein Pressemitteilungen Stadttauben

19. Februar 2024: Taubentötung in Limburg rechtswidrig: Tierschutzorganisationen beauftragen Rechtsgutachten

Limburger Landrat irrt in Taubenfrage – Universitätsprofessor des öffentlichen Rechts wird in Kürze Gutachten zur Rechtsfrage erstellen

Die Stadt Limburg hatte Ende 2023 für die Massentötung von Tauben in der Limburger Innenstadt gestimmt. Heute beraten die Stadtverordneten in einer Sondersitzung, ob ein Bürgerentscheid folgt oder die Stadt ihren Beschluss zur Tötung der Tauben aufhebt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz halten die geplante Tötung für rechtswidrig und haben einen Universitätsprofessor des öffentlichen Rechts mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt.

Die Tierschutzorganisationen fordern die Lokalpolitiker auf, den Beschluss zur rechtswidrigen Taubentötung vom 13. November 2023 aufzuheben und stattdessen ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in Limburg einzuführen. Aus Sicht der Tierschutzorganisationen haben die Lokalpolitiker mit der Tötung einem Rechtsbruch zugestimmt. Denn die geplante Tötung per Genickbruch verstößt gegen das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz. Auch die aktuelle Rechtsprechung steht der Tötung entgegen.

Tiertötung: Ökonomische Interessen reichen nicht
Auf sein im Jahr 2011 beim Verwaltungsgerichtshof erstrittenes rechtskräftiges Urteil kann sich der der Stadt Limburg andienende Falkner, aus Sicht der Tierschutzorganisationen, nicht mehr berufen. Dessen Rechtskraft sei erloschen, nachdem in zwei späteren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 entschieden wurde, dass das Leben jedes einzelnen Tieres schlechthin einen Wert habe. Dieses dürfe ihm nur genommen werden, wenn es um Erhaltungsinteressen des Menschen gehe. Darum gehe es dem Bürgermeister aber nicht. Ihm und einem Teil seiner Stadtverordneten gehe es allein um die ökonomischen Interessen der örtlichen Geschäftsleute.

Lokalpolitiker stimmen Rechtsbruch zu
„Der Landrat hält an der Auffassung fest, dass das veraltete Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel von 2011 auf die Massentötung von Tauben in Limburg anwendbar sei. Wir halten diese Rechtsauffassung für falsch und haben deswegen ein Gutachten beauftragt. Wir rufen die Stadtverordneten dringend auf, den rechtswidrigen Beschluss aufzuheben und stattdessen zwei betreute Taubenhäuser einzurichten, um den Taubenbestand tierschutzkonform zu regulieren. Falls es dennoch bei der Entscheidung für die Tötung bleibt, werden wir – wie angekündigt – zusammen mit der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge rechtlich dagegen vorgehen“, sagt die Rechtsanwältin und zweite Vorsitzende von Menschen für Tierrechte, Judith Reinartz.

Tötung weder nachhaltig noch tierschutzgerecht
Abgesehen vom Rechtsbruch ist die Tötung von Stadttauben zur Populationskontrolle nicht nachhaltig. Die Bestände verjüngen sich oder bekommen Zuzug von Tauben aus der Umgebung, die die freigewordenen Nistplätze beziehen. Eine tierschutzgerechte und nachhaltige Regulierung ist nur durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen. Dies belegt eine bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten von 2021. Wenn das Gesamtkonzept konsequent umgesetzt wird, sind betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl, um die Tiere artgerecht zu versorgen und ihre Population mittels Ei-Austausch zu kontrollieren.


Pressestelle Menschen für Tierrechte:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.