Menschen für Tierrechte setzt sich für den Verbleib des Taubenschlags ein
Am 23. August wird in Frankfurt am Main die Räumungsklage eines Taubenschlags verhandelt. 250-300 Stadttauben werden dadurch Heimat und Versorgung verlieren. Doch das Aussetzen der Tiere und das Einstellen der Fütterung verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Außerdem führt es dazu, dass sich die Tiere wieder unkontrolliert vermehren und zu Problemen mit den Anwohnern führen. Menschen für Tierrechte fordert das Amtsgericht deswegen auf, den Verbleib des Taubenschlags sicherzustellen, bis ein alternativer Standort gefunden wurde.
In Frankfurt am Main wurde zwei Stadttaubenhäusern gekündigt. Die auf den Parkhäusern am Gericht und an der Hauptwache befindlichen Schläge werden seit vielen Jahren durch den Verein des Frankfurter Stadttaubenprojekts tierschutzgerecht betreut. Damit wird sichergestellt, dass die Population durch Ei-Austausch kontrolliert, die Tauben von vorherigen Standorten ferngehalten und mit artgerechtem Futter versorgt werden.
Angebliche hygienische Gründe
Der Eigentümer der Parkhausflächen, die Wohnungsbaugesellschaft Frankfurter Aufbau-AG (FAAG), begründete die Kündigung mit massiven Verschmutzungen durch die Tiere. Doch ein Gespräch zur Lösung der Probleme fand nie statt. Nachdem sich bei einer Besichtigung durch mehrere Personen die unhaltbaren hygienischen Probleme nicht bestätigten, ließ sich die FAAG auf das vorerst weitere Bestehen des Taubenschlags an der Hauptwache ein. Doch beim Taubenschlag am Gericht war die FAAG nach einer Fristverlängerung nicht länger bereit abzuwarten, bis ein neuer Standort für die Taubenschläge gefunden wurde und forciert jetzt das Aussetzen von schätzungsweise 250-300 Tieren.
Verein verweigert Rückbau aus Tierschutzgründen
Aus Gründen des Tierschutzes weigerte sich das Frankfurter Stadttaubenprojekt den Schlag zurückzubauen und nahm ein Räumungsverfahren auf sich, das am 23. August vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt wird. Es ist wahrscheinlich, dass die FAAG mit ihrer Entscheidung wirtschaftliche Interessen verfolgt. Bisher konnte sie einige Prozesse für sich gewinnen.
Stadt zur Betreuung verpflichtet
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte forderte das Amtsgericht Frankfurt am Main auf, den Verbleib des Taubenschlags sicherzustellen, bis ein Ersatzstandort gefunden wurde: „Die schweren Leiden und Schäden, die mit dem Aussetzen der Stadttauben einhergehen, sind nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, da sie durch die Stadttaubenschläge vermieden werden können. Außerdem wird es dadurch zu den altbekannten Problemen mit futtersuchenden Tauben und deren Kot in dem Viertel kommen. Die Kommunen sind tierschutz- und fundrechtlich in der Pflicht, die Tiere zu versorgen (1). Deswegen fordern wir die Stadt auf, bei der schwierigen Standortsuche aktiv zu helfen sowie neue Taubenschläge zu errichten und deren Betreuung zu finanzieren“, fordert die Biologin und Fachreferentin beim Verband, Dr. Claudia Gerlach.
Aussetzen von Haustieren rechtswidrig
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen. Auch der Futterentzug nach regelmäßiger Fütterung ist rechtswidrig, da er indirekt zu anhaltenden schweren Leiden und Schäden führt. Nach juristischer Einschätzung erfüllt das Aushungern lassen der Tiere den Straftatbestand der Tierquälerei sowie der Tötung ohne vernünftigen Grund (§ 17 Tierschutzgesetz, § 13 Strafgesetzbuch) (2). Laut einer Tierärztin haben die Tauben nur Stunden bis Tage Zeit, um neue Futterquellen zu erschließen, bevor sie an Entkräftung sterben (3).
Stadttauben sind Haustiere
Die Abschnitte im Tierschutzgesetz gelten auch für Stadttauben, bei denen es sich um Haustiere handelt. Als Nachkommen entflogener Haus-, Brief- und Rassetauben verwildern sie nicht und bleiben von der Versorgung durch den Menschen abhängig (1). Die an Futter gewöhnten Tiere würden durch das Aussetzen zahlreich verhungern, weil die als Futterquellen dienenden Essensreste nicht ausreichen. Dies führt zu Mangel- und Fehlernährung, die wiederum Krankheiten und eine hohe Sterblichkeitsrate bedingen. Gleichzeitig kommt es durch die angezüchtete hohe Brutaktivität zu mehr Jungtieren, die ebenfalls unter dem Mangel an Nahrung, geeigneten Brutplätzen und erhöhter Konkurrenz leiden und sterben.
Weitere Informationen:
Hier lesen Sie mehr zum tierschutzkonformen Stadttaubenmanagement: https://www.tierrechte.de
(1) siehe Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, 29.10.2021.
(2) siehe Präsentation Dr. jur. Christian Arleth zur Pressekonferenz Stadttaubenschutz, Schweinfurt, 26.01.2022, S. 4.
(3) siehe Stellungnahme Taubenfütterung_Dr._Tönnies, 22.05.2022.
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Pressestelle Menschen für Tierrechte:
Christina Ledermann
Fon: 05840/2900025
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.