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02. Dezember 2022: Neue Petition fordert: Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!

Skrupellose Unternehmer machen Geschäfte mit systematischer Tierquälerei und bekommen dafür auch noch Beihilfen vom Staat. Eine aktuelle Recherche von NDR, WDR und SZ (1) belegt, dass Tierhalter und Schlachtunternehmen Agrarsubventionen in Millionenhöhe erhalten, obwohl sie bereits wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt wurden. Dies kann so nicht weitergehen, findet der Bundesverband Menschen für Tierrechte. Deswegen hat der Tierrechtsverband heute die Petition „Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!“ gestartet. Diese fordert die Bundesregierung auf, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht zu überführen. Tierschutzvergehen müssen endlich effektiv verfolgt und hart bestraft werden.

Die kürzlich dokumentierten Fälle von Schlachtunternehmen (2), deren Geschäftsmodell das illegale Schlachten von kranken und verletzten Tieren ist, zeigen, dass es in Deutschland möglich ist, an systematischer Tierquälerei gut zu verdienen. Die Aufnahmen der Soko Tierschutz aus einem Schlachthof im schleswig-holsteinischen Flintbek dokumentierten den minutenlangen Todeskampf von Rindern nach unsachgemäßer Betäubung und wie die verletzten Tiere mit einem Stahlseil vom Transporter heruntergezogen wurden. Wenn es überhaupt zu Verurteilungen kommt, kommen die Täter meist mit milden Bewährungsstrafen davon, wie jüngst im Schlachthofskandal von Bad Iburg (3). Strafrechtler, wie der Professor für Wirtschaftsstrafrecht Jens Bülte, sprechen deswegen von der „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“ (4).

Staatlich geförderte Tierquälerei
„Es ist schon Skandal genug, dass der Rechtsstaat die Tiere nicht schützt. Wenn skrupellose Geschäftemacher dann auch noch Subventionen für diese systematischen Tierquälereien kassieren, dann sprechen wir nicht nur von Straflosigkeit sondern von staatlich geförderter Tierquälerei“, sagt Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Verheerend sei auch das Signal, das von milden Urteilen ausgehe. Wenn der Profit größer sei als die Strafe, komme dies einer Einladung gleich, in diese grausamen Geschäftsmodelle einzusteigen.

Laxe Strafen und eingestellte Verfahren
Eine kürzlich veröffentlichte juristische Studie (5) bestätigt, dass die meisten Ermittlungsverfahren bei Tierschutzverstößen von sogenannten Nutztieren eingestellt werden. Dabei gäbe es gravierende Missstände auf allen Ebenen. Von 150 Fällen kam es nur in elf Fällen zu Verurteilungen, davon zehn Geldstrafen. Nur in einem einzigen Fall wurde ein Tierhalter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Petition fordert: Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem schließen
Hintergrund ist nach Ansicht des Verbandes ein marodes System, bei dem das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und Gerichtsbarkeit bei Tierschutzvergehen nicht funktioniert. Damit Tierquäler endlich angemessen bestraft werden, fordert Menschen für Tierrechte die Bundesregierung als ersten Schritt (6) auf, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht zu überführen. Dazu hat der Verband heute die Petition „Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!“ gestartet.

(1) tagesschau.de: Auch Tierquäler erhalten Subventionen
(2) spiegel.de: Leidende Kühe, große Gewinne : »Die Schlachter sind derart verroht. Es interessiert sie nicht, wie qualvoll die Tiere sterben«
(3) ndr.de: Schlachtskandal Bad Iburg: Bewährungsstrafen für Angeklagte
(4) Interview mit Prof. Jens Buelte: Wir haben ein massives Vollzugsdefizit
(5) Studie zur Tierschutzkriminalität in der Landwirtschaft: Mas­sen­hafte Tier­quä­le­reien ohne Folgen
(6) Zur Lösung dieser vielschichtigen Problematik ist ein Bündel von Maßnahmen nötig wie effektive Kontrollen und ein konsequenter Vollzug. Dazu müssten optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter geschaffen werden. Tierquäler dürften keine Subventionen erhalten und müssten wegen Subventionsbetrugs belangt werden. Zusätzlich müsse die Position eines Tieranwalts eingeführt werden, der eigene Rechte im Strafverfahren hat.

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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