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10. August 2022: Energiekrise: Tierversuchslabore brauchen Notfall- und Evakuierungspläne

Foto: Adobestock/HYUNGKEUN

Wegen der Energiekrise wächst auch die Gefahr von Stromausfällen. Dies betrifft nicht nur Privathaushalte und Industrie, sondern alle Betriebe, in denen Tiere gehalten werden. Betroffen sind industrielle Tierhaltungsanlagen, aber auch Einrichtungen, die sogenannte Versuchstiere halten. Um die Tiere in den Laboren im Ernstfall retten zu können, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte der Bundesregierung ein Notfallplan-Konzept vorgelegt. Damit dieses eingeführt und umgesetzt wird, fordert der Tierrechtsverband, dass Tierhaltungen nur noch genehmigt werden, wenn ein Notfallkonzept vorliegt.

Die aktuelle Gefahr von Stromausfällen, aber auch die zunehmend auftretenden Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Hochwasser, Brände und die Corona-Pandemie zeigen, dass es dringend verpflichtende Notfall- und Evakuierungspläne für alle tierhaltenden Betriebe geben muss. Sogenannte Versuchstiere sind – ähnlich wie Tiere in industriellen Tierhaltungsanlagen – auf ein funktionierendes Be- und Entlüftungssystem angewiesen. Bei einem längeren Ausfall reichern sich Schadgase wie Ammoniak und CO2 an. Die Folgen reichen von Stress durch Atemnot bis zum Tod durch Ersticken (1).

„Versuchstiere“ werden leicht vergessen
„Stromausfälle oder Naturkatastrophen betreffen Zucht- und Mastanlagen (2). Aber auch Millionen von Tieren, die in Laboren gehalten werden. Diese werden bei der Diskussion leicht vergessen. Wenn es zu einem längerfristigen Stromausfall kommt, der die Kapazität der Notstromgeneratoren übersteigt, muss sichergestellt werden, dass die Tiere versorgt und gerettet werden. Wie schnell Unvorhergesehenes passieren kann, hat die Pandemie gezeigt“, sagt Dr. Stefanie Schindler, Tierärztin und Fachreferentin beim Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Vorgelegt: Notfallplan-Konzept
Damit frühzeitig Maßnahmen getroffen werden, um die Tiere in den Laboren im Ernstfall retten zu können, hat der Bundesverband der Bundesregierung ein Konzept für einen Notfallplan vorgelegt. Dieses umfasst Maßnahmen für unterschiedliche Notfall-Szenarien. Voraussetzung ist die Bestimmung eines verantwortlichen Notfallteams, das die Versorgung und mögliche Evakuierung der Tiere koordiniert. Es geht aber auch um ein mögliches „Rehoming“, also die Vermittlung von Tieren, die nicht mehr in Versuchen eingesetzt werden sowie um eine koordinierte Einstellung des Forschungsbetriebes. Tiertötungen müssen verhindert werden.

Notfallplan muss verpflichtend sein
Bei sogenannten Versuchstieren kommt erschwerend hinzu, dass diese teilweise genetisch modifiziert sind. Sie dürfen die Institution nicht verlassen. Dasselbe gilt für Tiere ohne Immunsystem sowie für infizierte, kranke oder frisch operierte Tiere. Hier müssen sterile Ausweichquartiere und Transportmöglichkeiten vorhanden sein. „Um sicherzustellen, dass ein Notfallkonzept in den Einrichtungen auch tatsächlich eingeführt und umgesetzt wird, muss die Genehmigung der Tierhaltung verpflichtend an dessen Existenz geknüpft werden. Ohne Konzept für den Ernstfall, keine Genehmigung“, fordert Schindler. Bereits bestehende Tierhaltungen müssen nach Ansicht des Verbandes dazu verpflichtet werden, zeitnah ein Notfallkonzept einzuführen.

Hier können Sie sich das komplette Konzept als PDF herunterladen.

(1) Marquardt, N. (2013): Inaugural-Dissertation an der Freien Universität Berlin, Marquardt, N. et al (2018): Euthanasia of laboratory mice: Are isoflurane and sevoflurane real alternatives to carbon dioxide? PLoS One 13 (9), e0203793
(2) Die Datenerhebung der Initiative Stallbrände zeigt, dass allein im ersten Halbjahr 2022 über 28.000 Tiere Bränden in Tierhaltungsanlagen zum Opfer fielen. Es gibt keine zuverlässigen Erhebungen, wie viele Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung jährlich insgesamt wegen Ausfall der Lüftungsanlagen etc. zu Tode kommen. Diese Zahl dürfte weit höher liegen. Neben der verpflichtenden Nutzung von Baustoffen der höchsten Brandschutzklassen sowie der Installation zusätzlicher Alarmierungs- und Brandbekämpfungstechnik sind Evakuierungskonzepte nötig, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch eine Rettung der Tiere im Fall eines Brandes gewährleisten. Mehr dazu lesen Sie unter: www.tierrechte.de

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Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrar- und Ernährungswende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Darüber hinaus ernennt der Verband das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Schwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, die Einführung tierschutzkonformer Stadttaubenkonzepte sowie die Aufnahme von Tierschutz in die Lehrpläne.

Der Verband gibt drei- bis viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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