Allgemein Newsletter Tierrechte

Newsletter Tierrechte 06/2021 vom 01. April 2021

  • Tierschutzskandale statt Osteridylle
  • Fleischkonsum: Umweltbundesamt fordert Halbierung
  • Einigung: Agrarsubventionen sollen neu verteilt werden
  • Zukunftsfähige Landwirtschaft ohne Tierleid
  • Leckere vegane Ostermenüs
  • Staatliches Tierwohllabel vor dem Aus
  • Gesetzesinitiative: Tierquälerei härter bestrafen
  • Masterarbeit „Studium ohne Tierleid“
  • Ausstellung „Hidden – Tiere im Anthropozän“
  • Medien-Tipps

Liebe Leserinnen und Leser,

jenseits der Osteridylle wurden in den letzten Tagen wieder furchtbare Tierschutzskandale bekannt. Am Dienstag brach in der Mega-Schweinezuchtsanlage in Alt Tellin ein Feuer aus. Nach bisherigen Erkenntnissen verendeten dabei 45.000 hilflose Sauen und Ferkel. Der ehemalige Eigentümer Straathof war zuvor mit einem bundesweiten Berufsverbot belegt worden, wegen diversen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Beispielsweise starben dort 2019 bereits tausend Ferkel wegen einer defekten Belüftung. Es ist wahrscheinlich, dass der Brandschutz im aktuellen Fall nicht gewährleistet war und die Anlage deshalb nie hätte genehmigt werden dürfen. Wenn dem so ist, so ist dies nicht nur ein Tierschutz-, sondern auch ein Justizskandal! Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus bezeichnete den Brand als Tragödie und sagte wörtlich: „(…) wir wollen solche Anlagen nicht. Sie passen nicht in eine Zeit, in der Menschen eine bessere Behandlung von Nutztieren erwarten.“

Schächt-Skandal in NRW
In der Woche zuvor wurde bekannt, dass in einem kleinen Schlachthof im Kreis Unna Tiere systematisch und illegal bei vollem Bewusstsein geschlachtet wurden. Der Schlachthof wurde geschlossen, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dies zeigt wieder einmal das skandalöse Versagen der Behörden bei Kontrolle und Vollzug des Tierschutzrechtes.

Fleischkonsum: Umweltbundesamt fordert Halbierung
Ein wenig Hoffnung machten die aktuellen Forderungen des Umweltbundesamts nach einer Halbierung des Fleischkonsums. Zwar sei 2020 in Deutschland so wenig Fleisch gegessen wie nie zuvor seit Beginn der Berechnung des Verzehrs im Jahr 1989. Doch das reiche nicht, betonte der Präsident des Umweltbundesamtes und forderte eine deutliche Reduktion der Massentierhaltung. Ziel sei, nach Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, eine Halbierung des Fleischkonsums in Deutschland. Wenn wir unser Ernährungs- und Konsumverhalten nicht veränderten, müssten wir mit dramatischen und sehr teuren Klimafolgen rechnen.

Agrarsubventionen sollen neu verteilt werden
Derweil laufen die Verhandlungen über die Ausgestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik (GAP) auf Hochtouren. Die deutschen Agrarminister einigten sich am 26. März nach zwei gescheiterten Anläufen bei der Agrarministerkonferenz (AMK) auf eine Umschichtung der Fördermilliarden. Statt die üppigen Subventionen wie bisher nur an die vorhandene Fläche zu binden und damit einseitig die industrielle Landwirtschaft und die Massentierhaltung zu fördern, sollen zukünftig 25 Prozent der Direktzahlungen an Ökoleistungen geknüpft werden – Tendenz steigend. Bis 2027 sollen 47 Prozent der Subventionen aus der ersten Säule ökologisch gebunden sein.

Deutlich schlechter: Entwurf des Landwirtschaftsministeriums
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatte zuvor den Ökoanteil bei den Direktzahlungen auf 20 Prozent und eine Umschichtung von der ersten in die zweite Säule auf acht Prozent begrenzen wollen. Wegen diesem Festhalten am schädlichen System der Direktzahlungen gab Greenpeace letzte Woche seinen Ausstieg aus der Zukunftskommission Landwirtschaft bekannt. Letztlich wird es darauf ankommen, wie die Einigung auf EU-Ebene aussieht. Denn die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Schlüssel für den notwendigen Umbau der EU-Landwirtschaft. Es ist zu hoffen, dass sich das EU-Parlament durchsetzen wird und zumindest 30 Prozent der Direktzahlungen an Leistungen für Umwelt- und Tierschutz gebunden werden. Der Bundesverband hatte sich dafür eingesetzt, die komplette Agrarförderung an Umwelt- und Tierschutzleistungen zu binden, doch dafür gab es bisher leider keine Mehrheiten. Die Klimaaktivistin Greta Thunberg kritisierte bei einem Spitzengespräch mit EU-Kommissionsvize Frans Timmermans die Pläne: Mit einer solchen Agrarpolitik erreiche man die Klimaziele nicht.

Foto: Adobe Stock/benschonewille

Zukunftsfähige Landwirtschaft ohne Tierleid
Um aufzuzeigen, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft ohne die Ausbeutung von Tieren funktioniert, haben wir auf unserer Webseite mehrere Interviews mit Agrarexpert*innen veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage. Verbringen Sie die Feiertage (und darüber hinaus) tierfreundlich, indem Sie leckere und gesunde Gerichte auf pflanzlicher Basis auf den Tisch bringen. Leckere vegane Ostermenüs finden Sie u.a. hier.


Staatliches Tierwohllabel vor dem Aus
Das umstrittene staatliche Tierwohllabel von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) steht vor dem Aus. Grund ist nicht die Kritik von Tierschutzverbänden, die die Freiwilligkeit des Labels und die viel zu niedrigen Standards vor allem in der Grundstufe kritisieren, sondern der Bundesrechnungshof. In einem noch unveröffentlichten Bericht kritisiert dieser, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten Labels nicht ausreichend geprüft worden sei. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Einführung eines freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens vorerst nicht weiter voranzutreiben und keine weiteren (teuren) Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen. Begründung: Entweder erfüllt das aktuelle Tierschutzrecht bereits das Staatsziel Tierschutz – dann wäre überhaupt kein Label nötig. Oder es erfüllt es nicht – dann müssten die gesetzlichen Mindeststandards beim Tierschutz angehoben werden! Mehr dazu lesen Sie hier


   

Gesetzesinitiative: Tierquälerei härter bestrafen
Der Bundestag debattierte letzte Woche über einen Gesetzentwurf, den die Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes eingebracht hat. Die Grünen wollen damit Tierquälerei in Zukunft häufiger und härter bestrafen. Das Tierschutzgesetz und sein Vollzug würden dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz nicht gerecht, hieß es zur Begründung. Das Tierschutzstrafrecht führe ein Schattendasein im Nebenstrafrecht. Der Entwurf basiert auf der Grundlage des Gutachtens „Reform des Tierschutzkriminalstrafrechts zur effektiven Bekämpfung von Tierquälerei.“ von Prof. Dr. Jens Bülte. Zentrale Mängel seien „erhebliche Kontrolldefizite“ mit der Folge, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht entdeckt und verfolgt würden. Hinzu kämen Vollzugsdefizite bei der Ahndung entdeckter Tierschutzstraftaten sowie eine Strafandrohung, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlungen stehe. 

Lesen Sie dazu auch das Interview mit Prof. Jens Bülte: „Wir haben ein massives Vollzugsdefizit!“


Masterarbeit „Studium ohne Tierleid“
Seit Oktober 2020 können Studierende in Rheinland-Pfalz ihr Studium ohne Tierleid erfolgreich abschließen. So steht es in § 3 Absatz 8 des neuen Hochschulgesetzes.
Jetzt hat das Translational Animal Research Center (TARC) der Universitätsmedizin Mainz eine Masterarbeit „Studium ohne Tierleid? Evaluation des Hochschulgesetzes von 2020“ ausgeschrieben. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung der Ist-Situation (in welchen Studiengängen werden Tiere eingesetzt?). In einem zweiten Schritt soll die Masterarbeit Konzepte für tierleidfreie Alternativen entwickeln. Die Ergebnisse dieser Abschlussarbeit bilden die wesentliche Grundlage zur Realisierung tierleidfreier Studiengänge in Rheinland-Pfalz und zur Durchsetzung des Hochschulgesetzes (§ 3 Abs. 8 HochSchG).


Ausstellung „Hidden – Tiere im Anthropozän“
Die Ausstellung „Hidden – Tiere im Anthropozän“ im Berliner „Freiraum für Fotografie“. Sie zeigt eindringlich, die Selbstverständlichkeit mit der wir unsere leidensfähigen Mitgeschöpfe wie leblose Waren behandeln. Die Ausstellung ist bis zum 24. Mai im Berliner f3 – freiraum für fotografie zu sehen.


Medien-Tipps
SEASPIRACY: Die Doku auf Netflix klärt auf über die Plünderung der Ozeane 
NDR: Radio-Diskussion: Hab‘ ich ein Recht auf mein Stück Fleisch?

 


Impressum:

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Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren des Jahres“ sowie das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Wir sind Mitglied u.a. bei: