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13. April 2023: Offener Brief an die Stadt Frankfurt: Keine Schließung der Taubenhäuser ohne Ersatz-Taubenschläge

In Frankfurt am Main sollen zwei Taubenschläge geschlossen werden und rund 600 Stadttauben ihre Heimat verlieren. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte appelliert in einem Offenen Brief an die Entscheidungsträger:innen, die Taubenschläge erst zu schließen, wenn alternative Standorte gefunden sind. Zum einen verstößt das Aussetzen der an die Fütterung gewöhnten Tieren gegen das Tierschutzgesetz. Zum anderen werden die futtersuchenden Tauben in den angrenzenden Stadtgebieten zu Problemen mit den Anwohnern führen.

Seit Jahren setzt sich das Team des Frankfurter Stadttaubenprojekts erfolgreich für die Versorgung und die Regulierung der Tiere im Stadtgebiet ein. Nun sollen schätzungsweise 600 Stadttauben, die in zwei Taubenschlägen auf den Parkhäusern an der Hauptwache und am Gericht leben, Unterkunft und Nahrungsquelle verlieren, weil der Parkhaus-Betreiber die Schlagstandorte ohne Vorwarnung gekündigt hat.

Sollte es zur Aussetzung der Stadttauben kommen, drohen den Tieren Hunger, Mangel- und Fehlernährung, Krankheit und Tod. Diese schweren Leiden und Schäden sind nicht mit dem Tierschutzgesetz (TierSchG) vereinbar, da sie durch die Stadttaubenschläge vermieden werden können. Außerdem wird es höchstwahrscheinlich zu Problemen mit futtersuchenden Tauben und deren Kot im Parkhaus und in den angrenzenden Stadtgebieten kommen, da sich die Tiere weiterhin im Umkreis der bisherigen Standorte aufhalten werden.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Bundesverband Menschen für Tierrechte in einem Offenen Brief an Oberbürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, den künftigen Oberbürgermeister Mike Josef sowie an die Dezernent:innen und ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats, gezielte Anstrengungen zur Errichtung von Ersatz-Taubenschlägen zu unternehmen.

„Stadttauben sind als domestizierte Tiere von der Fütterung durch den Menschen abhängig. Das Aussetzen der Tiere ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Deswegen fordern wir, dass die Stadt jetzt alle Kräfte für Standortsuche und Taubenschlag-Errichtung bündelt. Bis alternative Standorte gefunden sind, muss der Magistrat den Weiterbetrieb der jetzigen Taubenhäuser mit dem Parkhaus-Betreiber, einem städtischen Wohnungs- und Immobilienkonzern, aushandeln“, fordert die Biologin und Fachreferentin beim Verband, Dr. Claudia Gerlach.

Das Aussetzen der Stadttauben ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen. Auch der Futterentzug nach regelmäßiger Fütterung ist rechtswidrig, da er indirekt zu anhaltenden schweren Leiden und Schäden führt. Nach juristischer Einschätzung erfüllt das Aushungern lassen der Tiere den Straftatbestand der Tierquälerei sowie der Tötung ohne vernünftigen Grund (§ 17 Tierschutzgesetz, § 13 Strafgesetzbuch) (1). Laut der Tierärztin Dr. Kirsten Toennies haben die Tauben nur Stunden bis Tage Zeit, um neue Futterquellen zu erschließen, bevor sie an Entkräftung sterben (2).

Hier lesen Sie den Offenen Brief als PDF.
Hier lesen Sie mehr zum tierschutzkonformen Stadttaubenmanagement: www.tierrechte.de

(1) Dr. jur. Christian Arleth zur Pressekonferenz Stadttaubenschutz, Schweinfurt, 26.01.22, S. 4.
(2) Stellungnahme Taubenfuetterung von Dr. Kirsten Toennies

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