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31. März 2023: Lebendtierexporte: Cem Özdemir in der Kritik

Bündnis für Tierschutzpolitik fordert sofortiges Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten! ­

Berlin, 31.03.2023: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft behauptet in einer Stellungnahme an den Bundesrat, dass ein nationales Verbot von Lebendtierexporten in bestimmte Drittstaaten nicht möglich sei. Diese Aussage stößt auf Empörung und Unverständnis beim Bündnis für Tierschutzpolitik, bestehend aus den Organisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. Mehrere juristische Gutachten widersprechen den in der Stellungnahme genannten Argumenten und halten ein solches Verbot für machbar (1,2,3,4). Das Bündnis fordert deshalb in einem Offenen Brief an den Bundesminister, die Gutachten anzuerkennen und eine Verbotsverordnung zu erlassen.

„Wir sind schockiert über die Stellungnahme des Ministeriums. Umfangreiche juristische Gutachten haben bereits mehrfach bestätigt, dass ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten möglich ist. Obwohl der Bundesminister öffentlich seine Besorgnis über die schrecklichen Bedingungen der Lebendtierexporte äußerte, fehlt es ihm offensichtlich am nötigen Mut, eine Verbotsverordnung zu erlassen“, bezieht Bündnissprecher Patrick Müller klar Stellung. „Wir fordern ein sofortiges nationales Verbot der Lebendtierexporte nach §12 Tierschutzgesetz, um das unfassbare Leiden von Tieren während des Transports in Drittstaaten endlich zu beenden.“

Der Bundesrat hatte im Februar 2021 einen „Beschluss zum Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten“ (5) gefasst und das Ministerium zur Prüfung der Umsetzung aufgefordert. Kürzlich folgte die Antwort der Bundesregierung: Statt den mehrfach durch juristische Gutachten erarbeiteten Weg eines nationalen Verbotes von Lebendtierexporten in Drittstaaten einzuschlagen, werden verschiedene Ausflüchte gesucht. So habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits die Veterinärzertifikate zurückgezogen und strebe eine europäische Lösung an. Bilaterale Veterinärzertifikate sind jedoch nicht notwendige Voraussetzung für einen Lebendtierexport – die Transporte können also auch ohne die Zertifikate weiterrollen. Darüber hinaus wäre zwar eine europäische Lösung ideal, doch ist diese auf Grund des starken Widerstandes durch verschiedene europäische Staaten wie Portugal, Spanien, Frankreich und Italien nicht in Sicht. Die weiteren aufgeführten Gründe des Bundesministeriums gegen ein nationales Verbot entkräftet inzwischen selbst ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Die Unterrichtung des Ministeriums an den Bundesrat finden Sie hier.

Den offenen Brief des Bündnisses an den Minister finden Sie hier

(1) Juristisches Gutachten, Prof. Dr. Thomas Cirsovius
(2) Reform des Tierschutzrechts, Jens Bülte, Barbara Felde, Christoph Maisack
(3) Gutachten zur Möglichkeit eines Verbots von Lebendtiertransporten in Drittstaaten, Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags Nordrhein-Westfalen
(4) Einschränkung von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus Tierschutzgründen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags

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