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29. März 2023: Offener Brief an Emsdetten: Tierschutzgerechtes Stadttaubenkonzept ist die einzig wirksame Maßnahme

Obwohl sich der Stadtrat von Emsdetten Ende letzten Jahres für die Einführung eines Stadttaubenmanagements ausgesprochen hat, kündigte Bürgermeister Oliver Kellner kürzlich an, das Konzept nicht weiter zu verfolgen. Als Grund gab er an, dass er davon ausgehe, dass nach Einführung des Konzepts weiter wild gefüttert werde. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der sich für die Einführung des tierschutzgerechten Konzepts einsetzt, hat sich deswegen vor der kommenden Ratssitzung in einem Offenen Brief an den Stadtrat gewandt und die Mitglieder aufgefordert, das tierschutzgerechte Stadttaubenmanagement wie beschlossen einzuführen. Das Konzept ist die einzige wirksame Maßnahme und das wilde Füttern könne im Sinne des Managements genutzt werden.

Nachdem der Stadtrat vom Emsdetten Ende letzten Jahres knapp für die Umsetzung des Stadttaubenkonzeptes stimmte, ist das Unverständnis groß, dass Bürgermeister Oliver Kellner jetzt ankündigt, das tierschutzgerechte Management dennoch nicht einführen zu wollen. Als Grund gab Kellner an, dass die Frau, die die Tiere füttere, dies zukünftig wahrscheinlich nicht unterlassen werde und die Stadttaubenschläge deswegen keine Chance hätten. Dabei beruft sich Kellner auf das tierschutzgerechte Stadttaubenkonzept vom Bundesverband Menschen für Tierrechte, das auf dem Augsburger Modell beruht. Dieses umfasst die Einrichtung von Taubenschlägen mit artgerechter Fütterung und den Austausch der Eier durch Attrappen. Es versteht sich als Gesamtkonzept, bei dem u.a. wildes Brüten und wildes Füttern so weit wie möglich unterbunden werden müssen. Laut Bürgermeister Kellner würde im Konzept stehen, dass die Taubenschläge nicht funktionieren, wenn weiterhin wild gefüttert wird.

Sobald die Tauben in den Schlägen heimisch werden, können sie dort gefüttert und ihre Gelege ausgetauscht werden. So verbleibt der Kot im Schlag und die Vermehrung wird unterbunden.

Fütterung zur Lenkung nutzen
„Wir haben in dem Offenen Brief klargestellt, dass die Stadt keine Alternative hat, um die Stadttaubenpopulation zu regulieren. Alle anderen Maßnahmen sind rechtlich nicht zulässig oder ineffektiv. Die Begründung des Bürgermeisters für seine Absage akzeptieren wir nicht, denn das Unterbinden von wildem Füttern ist erst dann wichtig für das Gelingen des Konzeptes, wenn Schläge vorhanden sind. Das ist aber aktuell nicht der Fall. Die Fütterung sollte jetzt stattdessen gezielt genutzt werden, um die Tauben zu binden, sie zu den Schlägen zu lenken und sie dort einzugewöhnen“, erklärt Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin bei Menschen für Tierrechte. Längerfristig müsse das Füttern um die Schläge herum unterbunden werden. Das gelänge am besten, indem man die betreffende Person in das Konzept einbinde, statt sie zu kriminalisieren. Wenn jetzt keine Schläge gebaut würden und man gleichzeitig das Füttern unterbinde, werde sich das Problem mit den futtersuchenden Tauben in der Umgebung verstärken. Außerdem sei es tierschutzwidrig, die Tiere aushungern zu lassen.

Kommunen sind tierschutz- und fundrechtlich in der Pflicht
Stadttauben sind Haustiere, denen eine hohe Brutaktivität angezüchtet wurde und sie sind von der menschlichen Versorgung abhängig. Die Kommunen sind tierschutz- und fundrechtlich in der Pflicht, die Tiere zu versorgen (1). Das Unterbinden der Fütterung von an-Futter-gewöhnten Tieren bedeutet Tierquälerei durch Aushungern lassen und erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei sowie der Tötung ohne vernünftigen Grund (2).

Stadttaubenkonzept umsetzen
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte die Stadt Emsdetten auf, die Planung eines Stadttaubenkonzeptes wieder aufzunehmen. Das tierschutzgerechte Konzept wird von einigen Bundesländern empfohlen, beispielsweise fördert das Land Niedersachsen die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen (3). Auch Nordrhein-Westfalen empfiehlt das tierschutzgerechte Stadttaubenmanagement, um die Probleme mit den Tauben in den Städten zu lösen (4).

Hier können Sie sich den Offenen Brief als PDF herunterladen.

(1) Arleth C., Hübel J. Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, 29.10.2021.
(2) siehe Präsentation Dr. jur. Christian Arleth zur Pressekonferenz Stadttaubenschutz, Schweinfurt, 26.1.2022, S. 4.
(3) Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme sind veröffentlicht, 09.09.2022
(4) Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Landestierschutzbeauftragte

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Fon: 05840/2900025
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
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www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de
www.invitrojobs.de
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www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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