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16. März 2023: Schlag ins Gesicht der Tierschutzbewegung: Bundesregierung lehnt nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten ab

In einer aktuellen Stellungnahme erteilt die Bundesregierung einem nationalen Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten eine klare Absage. Und dies, obwohl die Tierqual-Transporte illegal sind und ein deutsches Verbot rechtlich möglich wäre.

Seit Jahren wird auf politischer Ebene um ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten gerungen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung mehrfach dazu auf, die Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten zu verbieten, zuletzt Anfang 2021 (Drucksache 755/20 (B)). Zu dieser Entschließung des Bundesrates hat die Bundesregierung Anfang März 2023 eine Stellungnahme veröffentlicht (Drucksache 99/23).

„Nachweis von tierschutzwidrigen Behandlungen nötig“
In dieser zweifelt die Bundesregierung an, dass ein nationales Exportverbot Tiere vor tierschutzwidrigen Behandlungen schützen könne. Für ein Ausfuhrverbot müssten die tierschutzwidrigen Behandlungen während oder nach dem Transport nachgewiesen werden. Außerdem beruft sich die Bundesregierung darauf, dass ein Verbot EU-Regelungen zur grundsätzlichen Ausfuhrfreiheit von Waren widerspräche. Es sei zudem rechtlich unverhältnismäßig und würde die von einem Transportverbot betroffenen Länder diskriminieren.

Tierqualtransporte sind illegal
„Die Stellungnahme ist ein Schlag ins Gesicht der Tierschutzbewegung. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung bestreitet, dass es möglich ist, Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten zu verbieten und als Begründung die EU-Ausfuhrverordnung vorschiebt. Unzählige Berichte dokumentieren seit Jahrzehnten, was den Tieren auf den teilweise wochenlangen Transporten und an den Schlachthöfen in den Zielländern angetan wird. Es besteht kein Zweifel daran, dass es nicht genügend Versorgungsstationen entlang der Transportrouten gibt und dass die Transporte auf Schiffen überhaupt nicht stattfinden dürften. Belegt ist auch, dass die Tiere am Zielort misshandelt und oft qualvoll geschächtet werden. Zu diesem Ergebnis kam auch der EU-Untersuchungsausschuss ANIT. Diese Tierqual-Transporte sind nach der EU-Transport-Verordnung und dem Urteil des EuGH längst illegal. Wo bleibt da der selbsternannte Tierschutzminister Özdemir?“, kristisiert Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Verbot deutscher Lebendtiertransporte in Drittstaaten möglich
Die belegten eklatanten Missstände auf und nach den Transporten verstoßen gegen die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (1/2005). In dieser heißt ist unter Artikel 3: „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.“ Zudem hatte der EuGH 2015 festgestellt, dass der Tierschutz nicht an der EU-Außengrenze endet. Daraus ergibt sich, dass Transporte nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Außerdem belegen mehrere Gutachten, darunter eines des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, dass ein Verbot deutscher Lebendtiertransporte in Drittstaaten rechtlich möglich ist.

Deutschland muss mit einem nationalen Verbot vorangehen
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert Minister Cem Özdemir auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um ein nationales Exportverbot von Tieren in bestimmte Drittländer durchzusetzen. Auf EU-Ebene bemühe sich Özdemir zwar um strengere Regeln, doch das reiche nicht aus. Deutschland müsse mit einem nationalen Verbot vorangehen und sich gleichzeitig für ein EU-weites Verbot einsetzen.

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