Allgemein Industrielle Tierhaltung

Appell an das Bundesverfassungsgericht: Lassen Sie die Schweine nicht im Stich!

Bitte unterzeichnen Sie den Aufruf. Das Gericht soll über den Antrag entscheiden, auch wenn Berlin seinen Antrag zurücknimmt

Das Land Berlin hat im Jahr 2019 einen sehr wichtigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es geht darum zu überprüfen, ob das grausame System der Schweinehaltung (Haltung auf Vollspaltenböden in geschlossenen Mastanlagen, enge Kastenstände, Verhaltensstörungen, Kannibalismus, Amputation der Ringelschwänze ohne Betäubung, etc.) verfassungskonform ist.

Doch jetzt, kurz vor dem Urteil, gibt es im aktuellen schwarz-rot geführten Senat Überlegungen, den Antrag wieder zurückzunehmen. Damit droht die Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht und die Schweine würden unverändert weiter leiden.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, dies zu verhindern: Wenn ein großes »öffentliches Interesse« besteht, kann das Gericht dennoch über den Antrag entscheiden. Sechs Tierschutzorganisationen – darunter Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz – richten daher den Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts, dass das Gericht über den Antrag auch dann entscheiden soll, wenn das Land Berlin seinen Antrag zurücknimmt.

Bitte unterzeichnen auch Sie diesen Aufruf, um zu zeigen, wie wichtig Ihnen dieses Verfahren ist.
Hier können Sie unterzeichnen: www.change.org

Hier lesen Sie das Interview mit Dr. Eisenhart von Loeper, indem der renommierte Tierschutzjurist, erklärt, warum das Verfahren eine grundsätzliche Bedeutung für die Tierhaltung in Deutschland hat und warum ein vorzeitiges Ende ein tierschutzpolitischer Skandal wäre: Interview: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schweinehaltung ist überfällig!“