Allgemein Industrielle Tierhaltung

EU-Befragung zu Tiertransporten: Bitte machen Sie mit!

Derzeit wird die neue EU-Tiertransportverordnung diskutiert. Die Tierschutzverbände haben dazu bereits ihre Stellungnahmen eingereicht. Zusätzlich haben alle EU-Bürger:innen bis zum 12. April 2024 die Möglichkeit, der EU-Kommission ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf mitteilen. Wir bitten Sie dringend, diese Gelegenheit zu nutzen und Verbesserungen einzufordern. Denn der Gesetzentwurf reicht bei Weitem nicht aus, um die unsäglichen Tierquälereien auf den Transporten zu verhindern. Die Teilnahme an der Online-Befragung der Europäischen Kommission dauert nur wenige Minuten. Damit es schnell geht und Sie wissen, was verbessert werden muss, haben wir hier die wichtigsten Infos für Sie vorbereitet.

So können Sie an der Befragung teilnehmen:

  1. Klicken Sie auf den Link: Tierschutz – Schutz von Tieren beim Transport (europa.eu)
  2. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf den Button „Rückmeldung geben“
  3. Anmelden oder ein Konto erstellen und einloggen

Kurzinfo zum Ausfüllen des Online-Fragebogens:

Bitte tragen Sie in das freie Textfeld ein, was Sie für besonders relevant halten. Eine Stichwortliste mit den Hauptkritikpunkten finden Sie im Anschluss. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik in Ihren eigenen Worten. Dies ist wichtig, damit Ihre Eingabe zählt.

Noch ein Hinweis zum Ausfüllen des Fragebogens: Bei der Angabe „Land“ sind die Länder nicht in der korrekten alphabetischen Reihenfolge sortiert; das verwirrt im ersten Moment. Sie müssen in der Dropdown-Liste ein wenig nach unten scrollen, um „Deutschland“ anzuklicken.

Hauptkritikpunkte (bitte umformulieren):

  • Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten/Drittstaaten fehlt (Verbot fordern)
  • Verbot von Tiertransporten per Schiff fehlt (Verbot fordern)
  • Der Entwurf sieht auch kein Verbot für den Transport nicht entwöhnter Jungtiere vor (Verbot fordern)
  • Transporte von Schafen und Rindern, die jünger als 12 Wochen sind, müssen verboten werden. Dies gilt auch für Ferkel unter 30 Tagen und Kaninchen (unter 6 Wochen)
  • Der Entwurf sieht vor, dass Geflügel weiterhin 12 Stunden lang transportiert werden darf. Bei Zuchtkaninchen sind es sogar 24 Stunden. Für beide Tierarten darf die Transportzeit max. 4 Stunden dauern
  • Auch Langstreckentransporte sollen weiter erlaubt sein. Fordern Sie eine Begrenzung von Langstreckentransporten auf max. 8 Stunden
  • Trächtige Tiere sollten nur bis 40 Prozent der Trächtigkeit transportiert werden dürfen (der Entwurf sieht 80 Prozent vor)
  • Transporte dürfen nur bei Temperaturen zwischen 5°C und 25°C im Transporter stattfinden
  • Die Übergangsfrist für die meisten Neuregelungen ist 5 Jahre (fordern Sie kürzere Übergangsfrist)

Neue Regelungen für Hunde und Katzen:

  • Es ist positiv, dass der Transport von Hunden und Katzen erstmals geregelt wird. Doch auch hier gibt es Verbesserungsbedarf, etwa dass Welpen nach ca. 2 Stunden und ausgewachsene Hunde nach ca. 6 Stunden Auslauf haben müssen (mit Sicherung durch Geschirr und Leine)
  • Die Luftfeuchtigkeit beim Transport von Hunden und Katzen sollte max. 60 Prozent betragen (aktuell im Entwurf: 70 Prozent)
  • Die Tiere sollten jederzeit Zugang zu Wasser haben (aktuell im Entwurf: alle 4 Stunden)
  • Am Auto sollte gut sichtbar ein Hinweis angebracht sein, dass das Fahrzeug lebende Tiere transportiert