Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE am 24. April 2023 geantwortet. Darin sichert sie zu, Regelungen zur Verminderung des Brandrisikos in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) aufzunehmen. Eine bessere Vorbereitung auf ein akutes Brandrisiko soll eine schnellere Brandbekämpfung sicherstellen und die Chancen der Tierrettung erhöhen. Dazu soll die Ermächtigungsnorm des § 2a Abs. 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz (TierSchG) herangezogen werden.
Nach Jahren der Diskussion tut sich endlich was. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel angekündigt, die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen verbessern zu wollen. Allerdings ist bisher nur von „großen Tierhaltungsanlagen“ die Rede. Es brennen jedoch auch kleinere Ställe. In diesem Jahr wurden von der Initiative „Stallbrände“ bereits über 500 Brände erfasst – ein Drittel davon mit Tierhaltung. Über 16.000 Tiere sind bislang Opfer von Bränden geworden.
Hier können Sie sich die Kleine Anfrage herunterladen.
Hier lesen Sie ein ausführliches Interview mit Stefan Stein von der Initiative.