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Staatliche Tierhaltungskennzeichnung – Entwurf enttäuscht

Das Tierschutznetzwerk „Kräfte bündeln“, dem auch der Bundesverband Menschen für Tierrechte angehört, ist enttäuscht über den Anfang Juni vorgelegten Entwurf des „Eckpunktepapiers für eine verpflichtende, staatliche Tierhaltungskennzeichnung“. Eine Klassifizierung des Status Quos reiche nicht aus und täusche den Verbraucher. Stattdessen müssten die Standards in der Tierhaltung konsequent angehoben werden. Zudem sei ein unabhängiges und lückenloses Kontrollsystem, ein Monitoring sowie die Festsetzung eines Zeitkorridors für den verpflichtenden Umbau der Tierhaltung notwendig. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich darüber hinaus für eine konsequente Agrar- und Ernährungswende hin zu pflanzlichen Eiweißträgern ein.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebensmittelpreise und der prekären wirtschaftlichen Lage der Schweine haltenden Betriebe hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 7. Juni einen deutlich abgeschwächten Entwurf für die Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Dieses bezieht sich fast vollständig auf das Platzangebot, das Schweinen in den fünf Haltungsstufen zur Verfügung gestellt wird bzw. werden soll. Nicht einbezogen werden die Ausgestaltung der Stallungen, die Bedingungen in der Ferkelproduktion, Medikamenteneinsatz, Bedingungen bei Transport und Schlachtung, ein generelles Kupierverbot sowie die Abschaffung der tierschutzwidrigen Kastenstände. Zudem fehlt ein unabhängiges und lückenloses Kontrollsystem.

Haltungsstandards verbessern
Die im Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln organisierten Tierrechts- und Tierschutzorganisationen sind überzeugt, dass mit der Einführung einer Haltungskennzeichnung die Standards der Tierschutznutztierhaltungsverordnung angehoben werden müssen. Seit 1. Januar 2022 gilt EU-weit die Verordnung (EU) 2018/848. Die in dieser EU-Öko-Verordnung festgeschriebenen Mindestanforderungen (siehe auch Anhang II, Teil II der VO: Vorschriften für die Tierproduktion). Diese sollten in Deutschland so schnell wie möglich als Mindeststandard für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere eingeführt werden.

Feste Zeitpunkte für Umbau der Tierhaltung
Eine weitere Forderung ist die Festsetzung eines Zeitkorridors für den verpflichtenden Umbau der Tierhaltung (maximal 5 bis 10 Jahre) sowie die Einführung eines betriebsgenauen Monitoringsystems für alle „Nutztiere“. Dieses müssten auch die amtlichen Schlachtergebnisse (Organbefunde) sowie Ergebnisse von Milchleistungsprüfungen, etc. für alle Tierarten und Nutzungsrichtungen einschließlich der Mortalitätsraten einfließen. Denn auch bei vergleichsweise guten formalen Bedingungen (z. B. guten Ställen) bestünden erhebliche Unterschiede bei der Tiergesundheit und den Tierschutzleistungen in den einzelnen Betrieben. Hinzu käme, dass die hohen öffentlichen Subventionen katastrophale Fehlanreize für die Tierhaltung setzten. Daher sei eine verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung über die Marktpartner, wie im Koalitionsvertrag verankert, sowie eine Positionierung zur Umwidmung der GAP-Gelder von zentraler Bedeutung.

Nötig: Maßnahmen für eine Agrar- und Ernährungswende
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich darüber hinaus für eine konsequente Agrar- und Ernährungswende hin zu pflanzlichen Eiweißträgern ein. Diese müsse Maßnahmen zur Reduzierung des Fleischkonsums und zur Abstockung der Tierbestände umfassen sowie eine Abgabe auf tierische Lebensmittel und die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch. Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Ökologisierung der Landwirtschaft und Ausstiegsförderungen für Landwirte, die aus der Tierhaltung aussteigen wollen.

Download des Offenen Briefes des Tierschutznetzwerks „Kräfte bündeln“ als PDF.
Download der Forderungen für eine Agrar- und Ernährungswende als PDF.