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28. Januar 2020: Erfolg: Im Streit um die erste Tierschutz-Verbandsklage im Saarland lenkt das Umweltministerium ein

Die Tierbefreiungsoffensive Saar erhält ihre Prozessrechte zurück

Das Saarland führte vor sieben Jahren die Tierschutz-Verbandsklage ein. Als 2019 die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) die erste Tierschutz-Verbandsklage auf den Weg brachte, kündigte das saarländische Umweltministerium jedoch an, dem Verein das Klagerecht entziehen – ein juristischer Skandal. Nun konnte die Tierrechtsorganisation einen juristischen Erfolg verbuchen: Das zuständige Ministerium lenkte am 24. Januar ein. Die Tierrechtsorganisation erhält ihre vollen Prozessrechte zurück. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert, dass jetzt unmissverständlich klargestellt werden muss, dass das Vorgehen des Ministeriums rechtswidrig war.

Im Juni 2013 führte der Saarländische Landtag die Tierschutz-Verbandsklage ein. Aus Sicht des Tierschutzes ein Meilenstein, denn das Klagerecht ermöglicht seitdem anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Doch als im Juni letzten Jahres, nach sechs Jahren die erste Verbandsklage durch die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) anstand, reagierte das zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, indem es dem klagewilligen Verein die Anerkennung entziehen wollte.

Im Kern ging es darum, dass das saarländische Umweltministerium einer Schwanenstation eine Betriebserlaubnis erteilte, obwohl dort seit Jahren tierschutzwidrige Zustände dokumentiert wurden. Diese Missstände hatte das Ministerium selbst eingeräumt. Gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis reichte die TiBOS e.V. im Frühjahr 2019 Klage ein. Doch danach drohte das saarländische Umweltministerium der Tierrechtsorganisation mit der sofortigen Aberkennung der Klagebefugnis. Daraufhin ergriff die TiBOS e.V. alle rechtlichen Mittel, klagte gegen den drohenden Entzug der Klagebefugnis und stellte einen Eilantrag. Nach einem umfangreichen Schriftwechsel lenkte das Umweltministerium am 24. Januar 2020 ein und hob den Sofortvollzug auf. Dadurch erhält die Tierrechtsorganisation ihre vollen Prozessrechte zurück.

„Das Vorgehen der Behörde ist und bleibt ein juristischer Skandal erster Güteklasse. Zuerst führt das Land die Tierschutz-Verbandsklage ein. Wenn dann ein anerkannter Verein – sachlich völlig berechtigt – gegen eine Behördenentscheidung Klage erhebt, sollte ihm kurzerhand die Klagebefugnis entzogen werden. Es scheint als wolle man die mundtot machen, die gegen die eigenen Entscheidungen vorgehen,“ kritisiert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Die Tierrechtsorganisation TiBOS wird nun einen neuen Antrag stellen mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Vorgehen des Umweltministeriums zu jeder Zeit rechtswidrig war. Der Verein sieht seine Grundrechte missachtet und befürchtet zudem eine Wiederholungsgefahr.

„Es ist ein Erfolg für den Tierschutz, dass das Umweltministerium jetzt endlich einlenken musste. Um die Organisation zu rehabilitieren und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, muss nun unmissverständlich und umgehend klargestellt werden, dass das Vorgehen des Ministeriums gegen den klagenden Verein rechtswidrig war“, fordert Ledermann.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Verfahren: www.tierrechte.de

Stellungnahme des Rechtanwaltes Dr. Michael Heuchemer, für die Tierbefreiungssoffensive Saar (PDF).

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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