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23. August 2019: Der Tierschutz bei der Landtagswahl in Sachsen

Am 1. September finden in Sachsen Landtagswahlen statt. Die Tatsache, dass Artikel 10 der Sächsischen Landesverfassung unter anderem zum Schutz der Tiere verpflichtet, kommt in den meisten Wahlprogrammen nicht zum Tragen. Hoffnung machen die Programme von Grünen und Linken. Sie geben dem Tierschutz viel Raum und enthalten zielführende Maßnahmen.

Eine Auswertung der Wahlprogramme in Sachsen zeigt, dass der Tierschutz nur für wenige Parteien von Bedeutung ist. Der Begriff „Tierschutz“ kommt beispielsweise in den Programmen der CDU, der SPD, der Freien Wähler und der FDP nicht oder nur rudimentär vor.

Instrumente statt Worthülsen
„Die Sachsen müssen am 1. September selbst entscheiden, bei welchen Parteien sie ihre Kreuzchen machen. Mit unseren fünf Punkten, nach denen wir die Wahlprogramme analysiert haben, können wir Ihnen Anhaltspunkte liefern, um zu vermeiden, dass Sie auf leere politische Worthülsen hereinfallen. Achten Sie darauf, welchen Raum die Parteien dem Tierschutz geben und vor allem, ob sie konkrete Instrumente nennen, wie sie mehr Tierschutz erreichen wollen“, rät Christina Ledermann,  Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Lackmustest: Tierschutz-Verbandsklage
Ein wichtiger Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der Tierschutzambitionen ist, ob die Parteien die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage verfolgen. Unter den etablierten Parteien sind dies in Sachsen nur die Grünen und die Linke. Beide fordern darüber hinaus die Einführung eines Landestierschutzbeauftragten und im Falle der Linken, die Erarbeitung eines Landestierschutzplans, die Einführung kommunaler Tierschutzbeiräte und die Einrichtung eines Landestierschutzbüros, das die Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich Tierschutz verbessern soll. Die Grünen listen außerdem die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tierschutz, die sich unter anderem um die Verfolgung von Agrarkriminalität kümmern soll sowie eine neue Kontrollbehörde für Tierschutz.

Umschichtung der EU-Agrarinvestitionen
Ein weiterer Indikator für eine konsequente Tierschutzpolitik ist, ob sich die Parteien für eine Umschichtung der EU-Agrarinvestitionen im Sinne von mehr Tier- und Umweltschutzmaßnahmen einsetzen. Klar äußert sich die CDU: Sie will die umstrittenen Direktzahlungen für Großbetriebe erhalten. Die SPD will Landwirte, die sich über den gesetzlichen Rahmen für Tierwohl engagieren, stärker unterstützen. Die Grünen streben bei den Flächenprämien eine größere Umverteilung im Sinne des  Klima-, Umwelt-, und Tierschutzes an. Die Linke will Investitionsförderungen an höchste wissenschaftliche Standards bei Haltungssystemen binden.

Nötig: Reduzierung der Tierbestände
Um tierfreundlichere Haltungsformen voranzubringen und die Belastung von Klima, Böden und Wasser zu reduzieren, müssen die Tierbestände erheblich reduziert werden. Stichwort ist hier eine flächengebundene Tierhaltung, bei der die Betriebe, ihr Futter überwiegend selbst erzeugen. Diese klare Forderung findet sich nur in den Wahlprogrammen von Grünen und Linken. Die AfD bleibt hier unkonkret. Sie fordert den weitgehenden Einsatz von regional angebauten Futtermitteln.

Förderung pflanzlicher Ernährung
Als Tierrechtsorganisation verfolgt der Bundesverband neue Ernährungs- und Landbaukonzepte auf pflanzlicher Basis. Diese werden in Sachsen nur von wenigen Parteien überhaupt thematisiert. Die Grünen kündigen an, die bio-vegane Landwirtschaft erproben zu wollen. Die Linken wollen das Modell eines „egoistischen, westlichen Lebensstils mit seinem zu hohen Fleischkonsum“ korrigieren, nennen aber keine konkreten Maßnahmen.

Tierversuche: Keine Konzepte
Bezüglich eines nötigen Ausstiegsplans aus dem Tierversuch enttäuschen alle Parteien. Die Wahlprogramme von CDU, AfD, SPD, Freie Wähler und FDP enthalten den Begriff „Tierversuch“ überhaupt nicht. Die Grünen wollen bei Investition und Anlage öffentlicher Mittel die Finanzierung von Tierversuchen ausschließen. Die Linken geben an, Tierversuche reduzieren zu wollen. Ein Konzept, wie dies gelingen soll, bleiben alle Parteien schuldig.

Weitere Informationen unter: www.tierrechte.de

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.