Newsletter Tierrechte

Newsletter Tierrechte Nr. 08/19 vom 28.06.2019

Inhalt

  • Kastenstände: Tierschutzverbände lehnen rechtswidrigen Gesetzentwurf ab
  • Mitmachen bei „End the Cage Age“
  • Endlich: Verbandsklagerecht Berlin kommt
  • Verbot von Versuchen an Zwerghamstern
  • Illegale Tierversuche: Ermittlungen eingestellt
  • Neue Gemeinschaftskampagne: Wildtiere raus aus dem Zirkus. Jetzt!
  • Ausnahme: Strenges Urteil gegen Tierhalter
  • Einspruch gegen Patent auf Lachs und Forellen
  • Versuchstier des Jahres – jetzt auch auf Englisch!
  • Ausstieg aus dem Tierversuch: Workshop und Buchvorstellung
  • Jahrestreffen der Eurogroup for Animals
  • Termine

Liebe Leserinnen und Leser,

heute haben mehrere Tierschutzverbände dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschickt. Es geht darin hauptsächlich um die sogenannte Kastenstandhaltung, bei der Sauen in körpergroßen Metallkäfigen gehalten werden, in denen sie sich noch nicht einmal umdrehen können. Die Antwort der Verbände auf den Entwurf des BMEL ist ein Paukenschlag, denn sie lehnen den Entwurf geschlossen ab.

Der Grund: Der Entwurf des BMEL ist ein juristischer Skandal. Das Bundesministerium will den tierquälerischen Kastenstand nicht verbieten, sondern ihn weiter erhalten und legalisieren. Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn hat eine Kurzexpertise erstellt, die belegt, dass die bestehende Kastenstandhaltung sowie die geplante Neuregelung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und verfassungswidrig sind. Bruhn schreibt in ihrer Stellungnahme: „Man kann die Vorgehensweise des BMEL als geradezu perfide bezeichnen: Eine Haltungspraxis, die seit Jahren gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt, soll nun durch eine Änderung der Verordnung für die nächsten 15-17 Jahre legalisiert werden.“ Die Bundesregierung scheint immer noch nicht begriffen zu haben, dass der Großteil der Bevölkerung die Tierqual in der konventionellen Tierhaltung ablehnt. Doch statt endlich etwas zu verbessern, soll die Tierschutzgesetzgebung sogar noch verschlechtert werden. Die Verbände forderten alle Entscheidungsträger auf, den Entwurf abzulehnen. Hier lesen Sie die gemeinsame Pressemitteilung.


Mitmachen bei „End the Cage Age“
Passend zum Thema möchten wir hier auch noch einmal auf die wichtige Bürgerinitiative End the Cage Age hinweisen. Noch nie gab es eine Initiative, an der sich soviele Verbände beteiligt haben. So konnten schon mehr als 1 Million Unterstützer gewonnen werden. Das ist ein großartiger Erfolg und wir danken allen Mitzeichnern. Doch hier hören wir nicht auf! Damit nach Prüfung und Löschung ungültiger Stimmen die notwendigen 1 Million Unterschriften auch wirklich stehen, brauchen die Tiere so viele Unterstützer wie möglich. Deshalb bitte unterschreiben und im Bekanntenkreis teilen und verbreiten.  Hier geht’s zur Petition oder zur Facebook Seite zum vereinfachten Teilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Endlich: Verbandsklagerecht Berlin kommt
Die Verbandsklage in Berlin ist auf der Zielgeraden. Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) legte am Dienstag ein Gesetz zur Verbandsklage für Tierschutzorganisationen vor.  Wenn der Senat dafür stimmt, haben anerkannte Tierschutzverbände zukünftig das Recht, tierschutzrelevate Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Stadtstaat Berlin betrifft das vor allem die Tierversuche. Allein das Max-Delbrück-Centrum setzte 2018 rund 52.000 Tiere in Versuchen ein. Seitdem das Staatsziel Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde, kämpft der Bundesverband für die Einführung der Verbandsklage. Denn das Klagerecht ist ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Sieben Bundesländer haben sie aktuell. Dies sind: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Saarland und Schleswig-Holstein – nun folgt an 8. Stelle Berlin. Mehr zum aktuellen Stand lesen Sie hier. Auf unserer Webseite finden Sie mehr Infos rund um die Tierschutz-Verbandsklage.


Verbot von Versuchen an Zwerghamstern
Ein kleiner Erfolg für unsere Vision einer Forschung ohne Tierversuche: Der Universität Marburg wurden in einem Eilantrag beantragte Versuche an 36 Zwerghamstern untersagt. Die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit konnte in der kurzen Zeit nicht ermittelt werden, urteilte das Verwaltungsgericht in Gießen. Die Versuchsergebnisse sollten der Raumfahrt dienen und die Hamster wären alle am Ende der Versuche getötet worden. Mehr dazu lesen Sie hier.


Foto: pixabayIllegale Tierversuche: Ermittlungen eingestellt
Wieder einmal wurden die Ermittlungen bei Tierschutzverstößen bei Tierversuchen eingestellt. Im Fall der illegalen Tierversuche beim Deutschen Krebsforschungszentrum hatte die Staatsanwaltschaft zwar Ermittlungen aufgenommen, stellt diese aber ein. Obwohl einige Mäuse zu spät getötet wurden und deswegen länger leiden mussten, bewertet die Staatsanwaltschaft die beanstandeten Experimente als strafrechtlich nicht relevant. Es wird nun nur noch wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. Fälle wie diese kommen immer wieder vor. Diese laschen Strafen auch bei schweren Tierschutzvergehen untergraben geltendes Tierschutzrecht und offenbaren ein gravierendes Vollzugsdefizit. Dass die Forscher diesen Anlass nutzen, um weniger strenge Regeln bei der Genehmigung von Tierversuchen zu fordern, ist skandalös und zeigt, dass hier kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Mehr dazu in diesem Artikel.


Neue Gemeinschaftskampagne: Wildtiere raus aus dem Zirkus. Jetzt!
17 Tierschutzorganisationen haben diese Woche die Gemeinschaftskampagne „Wildtiere raus aus dem Zirkus. Jetzt!“ gestartet. In den meisten EU-Ländern sind Wildtiere im Zirkus bereits verboten. In lediglich vier von 28 EU-Ländern gibt es derzeit kein Verbot – dies sind Frankreich, Spanien, Litauen und Deutschland. Wir fordern jetzt gemeinsam von der Bundesregierung: (Endlich) Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus!
Worum es genau geht, was der Plan ist und was Sie tun können, lesen Sie hier.


Ausnahme: Strenges Urteil gegen Tierhalter
Nicht nur bei Tierversuchen sondern auch in der Landwirtschaft werden die meisten Verfahren gegen Tierschutzvergehen eingestellt. Werden tatsächlich Verfahren aufgenommen, werden oft nur geringe Strafen verhängt. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, spricht deswegen von der „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“. Bei Tierquälereien hat die Justiz seiner Ansicht nach einen blinden Fleck. Dass es auch anders geht, zeigt das harte Urteil gegen einen Tierhalter aus Baden-Württemberg. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er zu viele Tiere auf engem Raum gehalten, sie vernachlässigt und kranke Tiere mit dem Vorschlaghammer getötet hatte. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier. Mehr zum massiven Vollzugsdefizit im deutschen Tierschutzrecht erfahren Sie in unserem Interview mit Prof. Jens Bülte.


Einspruch gegen Patent auf Lachs und Forellen
Ein breites Bündnis von über 30 Organisationen, das zusätzlich von rund 5000 Einzelpersonen unterstützt wird, hat am Mittwoch Einspruch gegen ein Patent auf Lachs und Forellen (EP1965658) eingelegt. Der Bundesverband ist mit dabei. Alle weiterführenden Informationen zum Patent und zum Einspruch finden Sie hier.


Versuchstier des Jahres – jetzt auch auf Englisch!
Das Versuchstier des Jahres, Die Maus in der Parkinson Forschung, gibt es jetzt auch auf Englisch. Für alle internationalen Interessenten am Thema Tierversuche, Mausmodellen und neuen Wegen für die Forschung neurodegenerativer Krankheiten haben wir unsere Broschüre übersetzt. Alles zum Versuchstier des Jahres, inklusive der kostenlosen Downloads auf Deutsch und Englisch können Sie sich hier herunterladen.


Ausstieg aus dem Tierversuch: Workshop und Buchvorstellung
Am 14. Juni nahm der Bundesverband am Workshop zur Vorstellung des neuen Buches Animal Experimentation: Working Towards a Paradigm Change in München teil. Dort stellten die Fachreferentinnen das Kapitel vom Bundesverband zu einem Ausstiegsplan aus dem Tierversuch vor und beantworteten zahlreiche Fragen der Workshopteilnehmer. Das Interesse an Verbesserungen beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen und der Anwendung tierfreier Methoden war groß. In den Diskussionen wurde deutlich, dass eine zentrale Koordination von Wissen über alternative Methoden sowie eine gezielte Ausstiegsstrategie dringend nötig sind.


Vorsitzende Christina Ledermann und Referentin Carolin Spicher beim Jahrestreffen der Eurogroup for Animals

Jahrestreffen der Eurogroup for Animals
Seit diesem Jahr ist der Bundesverband Mitglied bei der Eurogroup for Animals, der europäischen Dachorganisation der Tierschutzverbände. Darum nahmen wir auf dem jährlichen Event Ende Juni in Brüssel teil. Die Veranstaltung war eine Mischung aus Konferenz, Workshop und Jahreshauptversammlung und hat uns einiges an Inspiration und Motivation mitgegeben. Wir freuen uns über den starken Zusammenhalt der europäischen Tierschutzvertreter und sind zuversichtlich, dass die erarbeiteten Strategien für die nächsten Jahre zielführend und erfolgsversprechend sind.


Termine


 

 

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren des Jahres“ sowie das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.