Allgemein Industrielle Tierhaltung

Kommentar: „Die grausame Tiertransportpraxis ist angezählt!“

Die quälenden Bilder von Rindern, die Tausende von Kilometern weit transportiert werden, um in Nahost oder gar Asien unter katastrophalen Bedingungen geschlachtet zu werden, sind seit Jahrzehnten bekannt – dennoch passiert seit Jahren nichts. Im Februar führte ein Aufsatz in einem Fachmagazin plötzlich dazu, dass mehrere Bundesländer einen vorläufigen Exportstopp verhängten. Auch das EU-Parlament ist der Meinung, dass es so nicht weitergehen kann.

Was weder politische Initiativen, noch massive Proteste und millionenfach unterzeichnete Petitionen erreichen konnten, bewirkte Anfang des Jahres ein Artikel im Amtstierärztlichen Dienst, dem Fachorgan des Bundesverbands verbeamteter Tierärzte (BbT). Darin warfen der Tierschutzjurist Dr. Christoph Maisack und der Tierarzt Dr. Alexander Rabitsch die Frage auf, ob ein Amtstierarzt Beihilfe zum Straftatbestand der Tierquälerei leiste, wenn er einen Tiertransport in ein Land genehmigt, in dem grausame Schlachtpraktiken die Regel sind. Mit dieser Einschätzung sind die beiden nicht allein. Dies bestätigt auch der Mannheimer Strafrechtsprofessor Jens Bülte. Im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass der Tierschutz nicht an den Außengrenzen der EU ende (1). Die Tierschutzbestimmungen müssen danach auch außerhalb der EU eingehalten werden. Daraufhin verhängten Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen und zuletzt Thüringen einen vorläufigen Exportstopp.

Tiertransporte: Bundesländer für strengere Regeln
Anfang März forderten sechs Länderminister aus Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftsministerin Klöckner auf, die rechtliche Lage zu klären, insbesondere für den Fall, dass nach der Entladung der Tiere die hiesigen Tierschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Klöckner kritisierte die Exportstopps der Länder als überstürzt. Die Länder hielten dem entgegen, dass sie schon auf der Agrarministerkonferenz vor einem Jahr um eine rechtliche Klärung gebeten und strengere Regeln für Tiertransporte eingefordert hätten. Im Juni 2018 hatten sich auch FDP und Grüne dafür eingesetzt, für bessere Kontrollen zu sorgen, beziehungsweise Transporte in Drittländer zu stoppen. Passiert ist seitdem: Nichts!

Züchter klagen gegen Exportstopp
Die Reaktion der Rinderzüchter auf den Exportstopp ließ nicht lange auf sich warten. Zunächst umgingen sie ihn, indem sie auf Sammelstellen in anderen Bundesländern, vor allem Niedersachsen, auswichen. Am 27. Februar erreichten sie eine einstweilige Anordnung. Die Papiere für einen Transport nach Niedersachsen dürfen danach nicht verweigert werden. Der Kreis Steinburg legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.

EU-Parlament will mehr Schutz bei Tiertransporten
Derweil bekamen Behörden und Politik Rückendeckung vom EU-Parlament (EP), das mehr Tierschutz bei Tiertransporten fordert. Der 20-seitige Entschließungsantrag ruft zum Richtungswechsel auf (2). Danach sind in erster Linie Schlachtkörper und Fleisch sowie Sperma und Embryonen, nicht aber lebende Tiere zu transportieren. Im Falle der ausnahmsweise stattfindenden Lebendtransporte müssen die Standards der Drittländer denen der EU entsprechen. Zu belegen sei dies unter anderem durch realistische Fahrtenbücher. Kürzere Transportzeiten, bessere und unangekündigte Kontrollen sowie härtere Strafen bei Verstößen sind wichtige Kontrollinstrumente. Leider waren auch hier im Hintergrund die Lobbys am Werk und konnten erreichen, dass einige Anträge deutlich abgeschwächt wurden. Ein wichtiger Hebel könnte dennoch sein, dass auch das EP fordert, dass die Tierschutzstandards der Drittländer denen der EU entsprechen müssen. Die Entschließung des EPs ist ein Handlungs-Auftrag an die EU-Kommission, die im Rat organisierten Mitgliedstaaten, den Europäischen Rechnungshof, die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten.

Tiertransporte in Drittländer verbieten
Auch wenn die aktuellen Exportstopps in Deutschland nicht aufrechterhalten werden, ist die grausame Tiertransportpraxis angezählt. Es ist niemandem mehr zu vermitteln, warum man vier Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen jährlich auf eine lange Reise in den Tod schickt, obwohl man ebenso gut Fleisch transportieren könnte. Der Auftrag für Ministerin Klöckner ist unmissverständlich: Statt Rinderzüchter zu unterstützen, die teils bewusst für den Export züchten, müssen die Forderungen der EU, der Bundesländer und nicht zuletzt von Millionen Bürgern umgesetzt werden: Es muss endlich Schluss sein mit wiedersinnigen und qualvollen Tiertransporten. Der organisierte Tierschutz und die Zivilgesellschaft müssen die Durchsetzung der EU-Entschließung jetzt kraftvoll unterstützen. Die Agrarministerkonferenzen Mitte April in Landau und Ende September in Mainz bieten die richtige Plattform.

(1) Urt. v. 23.04.2015, Az. C-424/13
(2) P8_TA-PROV(2019)0132 vom 14.02.2019, insbesondere Randnummer 81