Trotz großer Versprechungen, man würde die Situation von Versuchstieren verbessern, bleibt die Bundesregierung Verfechter von Tierversuchen. Viele von der EU vorgeschriebenen Verbesserungen für die Tiere werden ignoriert. Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) geht sogar noch weiter. Es verweist auf die im Grundgesetz verankerte „Freiheit der Forschung“, die gefährdet sei. Deutsche Forscher würden sogar ins Ausland gehen, weil sie sich in ihrer Forschungsfreiheit eingeschränkt fühlten.
Geht da vielleicht der Blick über den Tellerrand in die falsche Richtung? Freiheit der Forschung – das bedeutet nicht, in alten Wunden zu kratzen, um zu sehen, ob man sie ungestraft noch vertiefen kann, sondern es bedeutet die Freiheit, innovative Wege zu gehen, bisher Ungewohntes anzuwenden, weg vom „Tiermodell“, hin zum „Human-on-a-chip“. Das bedeutet sogar den Paradigmenwechsel.
Wenn man an tausend Mäusen, tausend Hunden, tausend Affen geforscht hat, hat man das Ergebnis von Mäusen, Hunden und Affen, aber null Ergebnis vom Menschen. „Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden,“ sagte der Philosoph Kant vor 300 Jahren. Auf die Gegenwart erweitert, heißt das: Es mangelt am politischen Willen.
Damit sind wir wieder beim Anfang. Die Bundesregierung ist ein Verfechter von Tierversuchen. Ein Umdenken ist erst in Sicht, wenn die Stimme der Öffentlichkeit es nachdrücklich fordert. Und das wird – allen Widerständen zum Trotz – noch in diesem Jahrzehnt sein.
© Margrit Vollertsen-Diewerge 1. März 2024