In den EU-Tierschutzvorschriften sind sie aufgeführt, die Rechte für Tiere:
- Freiheit von Hunger und Durst
- Freiheit von Unbehagen
- Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit
- Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens
- Freiheit von Angst und Leiden.
Das klingt recht gut, doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Die EU-Richtlinie 2010/63/EU sollte in der nationalen Gesetzgebung bis 2012 umgesetzt werden, alle Mängel sollten bis 2018 behoben sein. Aber Deutschland verstößt seit Jahren gegen die EU-Vorgaben für Tierversuche, setzt sie erst mit jahrelanger Verspätung um und versucht, sie durch Sonderregeln zu umgehen.
Wenn man nach den Gründen forscht, warum das so ist, stößt man vor allem auf den gröbsten Fehler: Den Antrag für einen Tierversuch darf die Genehmigungsbehörde nicht selbst prüfen lassen, sondern sie muss auf das vertrauen, was der Antragsteller dazu angibt, also der Experimentator selber. In einem Kriminalfall wäre das so, als wenn der Täter dem Richter weismacht, er wäre unschuldig, und der Richter darf das nicht prüfen lassen.
Man merkt ständig den Unwillen der Politiker, mit der sie das Thema „Abschaffung der Tierversuche“ angehen. Fast peinlich wirkt die Angabe dass eine Million pro Jahr für Erforschung von Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Diesen zwei Millionen für zwei Jahre stehen die Milliarden für Tierversuche gegenüber.
Obgleich Umwelt, Klima, das Aussterben der Tiere ständig im Mittelpunkt stehen, setzen die Politiker sich nur sehr ungern mit dem Thema „Tierversuche“ auseinander. Denn wer energisch ein Umdenken in Richtung Abschaffung fordert, muss befürchten, sich bei der nächsten Wahl auf einem hinteren Platz zu finden.
Im kommenden Juni sind Wahlen. Jeder Bürger, der wählen darf, hat die Möglichkeit, den Politiker zu wählen, der den EU-Vorgaben Nachdruck verleiht. Nur die Öffentlichkeit kann einen Wechsel bewirken. JETZT!
© Margrit Vollertsen-Diewerge 1. Januar 2024