Foto: Soko Tierschutz
Tierquälerei ist egal, ob es sich um Haustiere, Wildtiere oder sogenannte Nutztiere handelt, ein großes Problem. Und die Fälle von Animal-Hoarding, Qualzuchten, Tierquälereien im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung oder in Tierversuchslaboren nehmen zu. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass der Bundesrat am 28. Oktober auf Initiative Brandenburgs die Einführung eines bundesweiten Registers in der laufenden Legislaturperiode beschloss.
Tierhaltungsverbote bisher schwer zu überwachen
Bisher konnten Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die private und gewerbliche Tierhaltung nur auf kommunaler Ebene ausgesprochen werden. Die Einhaltung der Verbote war in der Praxis jedoch nur schwer zu kontrollieren. Wenn die Täter in eine andere Stadt umzogen, konnten sie das Verbot leicht umgehen und erneut Tiere anschaffen. Im Verdachtsfall mussten bisher alle anderen Behörden abgefragt werden.
Tierquälerei im Vorfeld verhindern
Ein bundesweites Register ermöglicht den Behörden endlich eine effektive Überwachung der Einhaltung von Tierhaltungs- und Betreuungsverboten. Durch das Register können Fälle von schwerer Tierquälerei im Vorfeld verhindert werden, wenn die Behörden regelmäßige Kontrollen durchführen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt ausdrücklich, dass in dem Register auch die Daten von Haltern aufgeführt werden, die Tiere aus wissenschaftlichen oder Tierversuchszwecken halten sowie Daten über beantragte und abgelehnte Anträge. Wenn Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir beweisen will, dass ihm der Tierschutz wichtig ist, sollte er die Entschließung des Bundesrates so schnell wie möglich umsetzen.