Nach Bekanntwerden der eklatanten Tierschutzverstöße in dem Landschlachthof Horn in Flintbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) am 29. Juli 2022 fordert das Tierschutzbündnis „Kräfte bündeln“ den schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) zum Handeln auf. Um solche unerträglichen Tierquälereien zukünftig zu vermeiden, appellieren die Organisationen an den Minister, eine lückenlose Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung aller tierschutzrelevanten Bereiche (einschließlich der Anlieferung der Tiere) in den Schlachtbetrieben zu etablieren.
Nur eine verpflichtende, von den zuständigen Veterinärämtern jederzeit einsehbare und manipulationssichere Videoüberwachung könne dazu beizutragen, dass geltendes Tierschutzrecht in Schlachtbetrieben in Zukunft eingehalten würde. Die bisher durchgeführten Kontrollen der Amtstierärzte reichten nicht aus, da so die Gefahr bestehe, dass die Beschäftigten nach Beendigung der Kontrolle die Misshandlungen der Tiere wiederaufnähmen.
Lukratives Geschäft mit kranken Tieren
Die von der Soko Tierschutz gemachten Aufnahmen zeigten nicht nur unvorstellbare Grausamkeit an den Tieren. Durch die Aufdeckung kam auch das praktizierte „Geschäftsmodell“ ans Licht: Ein Netzwerk von einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, Viehhändlern, Tierärzten betrieb anscheinend ein lukratives Geschäft mit kranken Tieren. Dabei ist der Transport nicht transportfähiger bzw. verletzter Kühe und deren illegale Krankschlachtung nicht nur grausam, sondern auch illegal.
Kein Einzelfall
Dass der Betrieb in Flintbek kein Einzelfall ist, hat die SOKO Tierschutz längst eindrücklich belegt mit ähnlichen Videos aus Schlachtbetrieben in ganz Deutschland – darunter Betriebe in Bad Iburg, Oldenburg, Gärtringen, Biberach, Selm, Tauberbischofsheim, Backnang und vielen mehr. Auch das abstoßende und illegale „Geschäftsmodell“ ist kein Einzelfall.
Verpflichtende Videoüberwachung für ganz Deutschland
Grundsätzlich fordern die Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eine verpflichtende flächendeckende Videoüberwachung der tierschutzrelevanten Bereiche in allen Schlachtbetriebe in ganz Deutschland. Diese ist rechtlich möglich und auch mit den Datenschutzvorgaben vereinbar.
Hier können Sie sich den Brief als PDF herunterladen.