Tierversuche

EU-Tierversuchsstatistik 2019: Fast 12 Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt

Laut aktueller Statistik wurden in den EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2019 fast 12 Millionen Tiere in Tierversuchseinrichtungen verwendet. Die Zahlen blieben damit EU-weit, wie auch in der Bundesrepublik auf annähernd gleich hohem Niveau. Der Bundesverband ist enttäuscht über die Entwicklungen und fordert ein sofortiges Einlenken sowie eine massive Steigerung der Forschungsgelder für moderne, tierleidfreie und humanbasierte Verfahren.

Die aktuell veröffentlichten Zahlen der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in den EU-Mitgliedsstaaten für das Jahr 2019 (1) bestätigen einen ernüchternden Trend. Insgesamt mussten im Jahr 2019 11.827.686 Tiere in europäischen Tierversuchseinrichtungen leiden und sterben. 10.608.764 dieser Tiere wurden direkt in Tierversuchen verwendet und weitere 1.218.922 starben für den Erhalt bzw. die Erstellung genetischer Veränderter Zuchtlinien. Nicht in der Statistik enthalten sind die Tiere, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts oder genetischer Merkmale nicht verwendet und getötet wurden. Im Jahr 2017 waren dies über 12 Millionen Tiere.

Deutschland auf Platz Zwei
Trotz des selbstgesetzten Ziels in der EU-Richtlinie 63/2010 (2) „Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist“ ist eine keine signifikante Reduktion der Zahlen zu erkennen. Immer noch teilen sich Deutschland (Platz 2), Frankreich (Platz 3) und Großbritannien (Platz 1) die Spitze als Tierversuchshochburgen, gemessen an der Gesamtzahl der verwendeten Tiere. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist erschüttert, dass die Zahlen nach wie vor so hoch sind, obwohl es höchste Zeit für eine Abkehr vom veralteten Konzept Tierversuch ist. Der Forschungsstandort Deutschland muss endlich eine Vorbildfunktion einnehmen und Schrittmacher für eine innovative, humanrelevante und zukunftsträchtige Wissenschaft werden. Dies ist nur mit einer massiven Steigerung der Forschungsgelder für moderne tierfreie Techniken möglich. Der Bundesverband setzt sich im Rahmen seiner Gemeinschaftskampagne Ausstieg aus dem Tierversuch. JETZT! für die Ausarbeitung und Umsetzung einer Gesamtstrategie für eine tierfreie Wissenschaft auf Bundesebene ein.

EU-Parlament fordert Aktionsplan
Dennoch zeigen die Zahlen, dass es gleichzeitig weiteren Anstrengungen auf EU-Ebene bedarf.  Das EU-Parlament hatte im September 2021 einen Entschließungsantrag verabschiedet (3), in dem es die EU-Kommission aufforderte, einen EU-weiten Aktionsplan für einen Ausstieg aus dem Tierversuch aufzustellen. Dieser Aktionsplan soll konkrete Zielvorgaben, Meilensteine und einen klaren Zeitplan enthalten. Gleichzeitig soll die Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden und Technologien stärker gefördert und beschleunigt werden. Genau ein solcher Aktionsplan, bzw eine Gesamtstrategie ist auch eine der drei Kernforderungen der aktuellen EU-Bürgerinitiative „End Cruelty Free Cosmetics“.

Bürger:innen haben Mitspracherecht
Umso wichtiger ist nun der Erfolg der Bürgerinitiative, um der Kommission zu verdeutlichen, dass die Gesellschaft für einen echten Paradigmenwechsel bereit ist und sich eine konkrete Gesamtstrategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch wünscht. Mit der Initiative soll die EU-Kommission aufgefordert werden, sich zu verpflichten, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt mit menschenbasierten, tierversuchsfreien Ansätzen zu gewährleisten. Noch bis zum 31. August haben BürgerInnen Zeit, ihre Stimme für ein tierversuchsfreies Europa abzugeben.

 

Zusammen mit den Europäischen Dachverbänden, der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE) und der Eurogroup for Animals sowie den Verbänden Cruelty Free Europe, Humane Society International (HSI) Europe und People für the Ethical Treatment of Animals (PETA) kämpft der Bundesverband Menschen für Tierrechte für den Ausstieg aus Tierversuchen in der EU.

(1) Die EU-Statistiken zu für wissenschaftliche Zwecke verwendeter Tiere zum Download

(2) EU-Richtlinie 63/2010 Zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

(3) Plenarsitzungsdokument mit der Entschließung des EPs zu den Plänen und dem Vorgehen zur Beschleunigung eines Übergangs zu Innovationen ohne die Verwendung von Tieren in der Forschung, bei vorgeschriebenen Versuchen und in der Bildung (2021/2784(RSP))

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