Tierschutzorganisationen rufen zur Unterzeichnung der EU-Bürgerinitiative für ein tierversuchsfreies Europa auf
Vor neun Jahren trat das EU-weite Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getesteter Kosmetika in Kraft. Damals galt das Verbot als Meilenstein. Doch der Bundesverband Menschen für Tierrechte und seine europäischen Partnerorganisationen haben wenig Grund zum Feiern, denn die aktuelle Chemikalienverordnung unterläuft das Verbot. Dies könnte dazu führen, dass sich die Zahl der Tierversuche in der EU massiv erhöht. Gemeinsam rufen die Tierschutzorganisationen deswegen dazu auf, jetzt die aktuelle EU-Bürgerinitiative (EBI) für ein tierversuchsfreies Europa zu unterschreiben.
Am 11. März 2013 trat das EU-weite Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getesteter Kosmetika in Kraft (1). Festgeschrieben in der EU-Kosmetikverordnung, sollte es Tierversuche für Kosmetik beenden. Das wegweisende Verbot, für das viele Tierschutzorganisationen jahrelang gekämpft hatten, bewirkte, dass mehr tierversuchsfreie Testmethoden entwickelt wurden. Doch obwohl die Mehrheit der EU-Bürger Tierversuche für Kosmetik ablehnen (2), will die EU leidvolle Tierversuche wieder vorschreiben, auch für Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika verwendet werden. Dazu gehören Tests für Inhaltsstoffe in Make-up, Shampoo, Feuchtigkeitscreme, Seife, Parfüm und Zahnpasta. Hintergrund ist, dass die Gesetzgebung im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ausgeweitet werden soll.
Studie belegt Kosmetik-Tierversuche
Eine 2021 vom Center for Alternatives to Animal Testing (CAAT) durchgeführte Studie ergab, dass 63 Dossiers zur Stoffsicherheitsbeurteilung in der EU-Chemikaliendatenbank Ergebnisse aus Tierversuchen für die Risikobewertung von Kosmetika enthielten (3). Die Versuche fanden nach dem Inkrafttreten der EU-Kosmetikverordnung statt. Die Tierschutzorganisationen befürchten, dass diese Zahl noch steigen wird, da die Chemikalienagentur weitere Risikobewertungen durchführen lässt.
Tierversuchsverbot muss bestehen bleiben
„Es ist ein Skandal und ein Vertrauensbruch, dass die EU ihre eigenen Verbote untergräbt. Die EU-Bürger lehnen diese Tierversuche ab. Sie und die Hersteller haben sich auf die Wirksamkeit der Verbote verlassen. Wenn die EU-Behörden durch die Hintertür der Chemikaliensicherheit diese Versuche wieder zulassen oder sie sogar vorschreiben, schadet das nicht nur den Tieren, sondern auch dem Ansehen der EU. Das Tierversuchsverbot für Kosmetik muss bestehen bleiben. Deswegen rufen wir alle EU-Bürger:innen dazu auf, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Save Cruelty Free Cosmetics für ein tierversuchsfreies Europa zu unterzeichnen“, appelliert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.
Tierversuchsfreie Verfahren verfügbar
Reineke Hameleers, Vorsitzende der europäischen Dachorganisation „Eurogroup for Animals“ ergänzt: „Tierfreie Ansätze zur Gewährleistung der Sicherheit von Kosmetika und anderen Konsumgütern werden in der EU seit Jahrzehnten routinemäßig angewendet. Es gibt keinen Grund, Inhaltsstoffe an Tieren zu testen, wenn fortschrittliche tierversuchsfreie Verfahren verfügbar sind. Mit der EBI fordern wir die EU-Kommission auf, sich zu verpflichten, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt mit menschenbasierten, tierversuchsfreien Ansätzen zu gewährleisten!“
Hier können Sie die Europäische Bürgerinitiative unterschreiben: eci.ec.europa.eu
(1) https://ec.europa.eu/growth/sectors/cosmetics/ban-animal-testing_en
(2) 74% der Erwachsenen in EU-Mitgliedsstaaten stimmen zu, dass Tierversuche für kosmetische Produkte und deren Inhaltsstoffe unter allen Umständen inakzeptabel sind, Savanta ComRes survey for Cruelty Free Europe, Juli 2020. https://comresglobal.com/polls/cruelty-free-europe-animal-testing-in-the-eu/
(3) Knight, J., Rovida, C., Kreiling, R., Zhu, C., Knudsen, M. and Hartung, T. (2021) “Continuing animal tests on cosmetic ingredients for REACH in the EU”, ALTEX – Alternatives to animal experimentation, 38(4), pp. 653–668. doi: 10.14573/altex.2104221. https://www.altex.org/index.php/altex/article/view/2291
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Pressestelle:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10, Internet: www.tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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