Allgemein Margrits Kolumne

Margrits Kolumne: Kreiters Wissenschaftsfreiheit

Ist in Bremen die im Grundgesetz verankerte „Freiheit für Forschung und Lehre“ gefährdet? Muss die Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard gerichtlich gezwungen werden, die umstrittenen Affenhirnversuche für ein weiteres Jahr zu genehmigen?

Brigitte Wohner-Mäurer, Vorsitzende des Bremer Tierschutz-vereins, und viele Bremer Bürger sind da anderer Meinung. Langzeitstudien mit Patienten ergeben auf den Menschen ausgerichtete genaue Ergebnisse auch bei der Hirnforschung, siehe dazu die NAT-Database (Non Animal Technologies) Nr. 1330. Insofern hat Professor Andreas Kreiter Recht: Die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) und die Europäische Kommission können die Drittmittel in Millionenhöhe zurückfordern.

Der Hirnforscher gibt unumwunden zu: Die Stellen und Karrieren mehrerer Wissenschaftler wären gefährdet.  Nicht das Wohl des kranken Menschen ist im Focus, sondern Titel und Karrieren. Dabei würden die Wissenschaftler nicht arbeitslos. Sie müssten nur umdenken, weg von überholten Methoden, hin zutierversuchsfreien Forschungsverfahren.

Und wie ist es mit der „Rückblickenden Bewertung“, die laut §35 der Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgeschrieben ist?
„Genehmigt die zuständige Behörde ein Versuchsvorhaben, so kann sie zugleich festlegen, dass das Versuchsvorhaben nach seinem Abschluss durch die zuständige Behörde zu bewertenist.“
Dies ist die legale Möglichkeit, die Finanzierung von Folge-Tierversuchen zu verhindern. Wer hat endlich den Mut, diese im Gesetz verankerte Vorschrift anzuwenden?

 

Margrit Vollertsen-Diewerge © Januar 2022