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02. Februar 2022: Niedersachsen: Neues Jagdgesetz weicht Tierschutznormen auf

In Niedersachsen plant die rot-schwarze Landesregierung vor der in diesem Jahr anstehenden Landtagswahl noch ein Geschenk an die Jägerschaft: Nachtzielgeräte sollen erlaubt, der „versehentliche“ Fang nicht jagdbarer Tiere straffrei gestellt und der Elterntierschutz weiter aufgeweicht werden.

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes werden entgegen der Behauptung der Landesregierung Belange des Tier- und Naturschutzes mit Füßen getreten. Schon die bestehenden Ausnahmen vom Nachjagdverbot können zu erheblichen Störungen sowohl von jagdbaren Wildtieren als auch von Individuen der streng geschützten Arten führen. Nun soll Niedersachsen das erste Bundesland werden, in dem nicht nur Wildschweinen, sondern auch Füchsen, Dachsen und anderen Beutegreifern rund um die Uhr mit Nachtsicht- und Nachtzielgeräten nachgestellt werden darf.

Damit wird die ursprüngliche Zielsetzung des Nachtjagdverbots, wenigstens den grundsätzlich tagaktiven Tierarten, wie den Rehen, den Hirschen und dem sogenannten Federwild eine störungsfreie Nachtruhe zu ermöglichen, ad absurdum geführt. Und das wohlbemerkt ohne im Hinblick auf die Reduzierung der Bestände von Wildschweinen, Waschbären oder Marderhunden nachweislich zielführend zu sein.

Geht es nach der aktuellen Jagdnovelle, sollen die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere außerhalb der von Behörden definierten Setz- und Brutzeiten straffrei getötet werden dürfen, wenn sie für den Jagdausübungsberechtigten nicht „erkennbar für die Aufzucht von Jungtieren notwendig“ sind. Da jedoch die tatsächliche Setzzeit etwa bei Füchsen wohl weit über die Zeitspanne hinausgeht, die von zuständigen Behörden festgelegt wird, legalisiert die neue Regelung letztendlich Verstöße gegen den gesetzlich verankerten Elterntierschutz.

Die neuen Regelungen zu der ohnehin höchst umstrittenen und tierquälerischen Fallenjagd erleichtern es Jägern zudem, bei der Tötung nicht jagdbarer Tiere straffrei davonzukommen. So gilt lapidar: „Der unbeabsichtigte Beifang von Tieren (…) gilt als erlaubt.“ Nachdem die Jägerschaft immer wieder betont hat, dass ihre Fallen selektiv fangen, überrascht dieser Zusatz. Und da es in der Praxis unmöglich sein dürfte, Jägern etwa beim Fang bedrohter Tierarten Vorsatz nachzuweisen, gibt ihnen das quasi eine Carte blanche für die Fallenjagd. Besonders kritisch dürfte das beim Einsatz von in Niedersachsen nach wie vor erlaubten Totschlagfallen sein.

Signifikante Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes sucht man im vorliegenden Gesetzesentwurf vergeblich: So sind keinerlei Einschränkungen bei den seit langem von den Tierschutzverbänden kritisierten Jagdpraktiken wie der Baujagd, der Fallenjagd oder der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in sogenannten Schliefanlagen geplant. Es wirkt, als hätte die Jagdlobby den Politikern den Gesetzestext ins Buch diktiert. Womöglich ist das kein Zufall, ist doch Helmut Dammann-Tamke (CDU) sowohl Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes als auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der niedersächsischen CDU.

Das Aktionsbündnis Fuchs und seine rund sechzig Mitgliedsorganisationen verurteilen die geplanten Änderungen des niedersächsischen Jagdgesetzes aufs Schärfste. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Jagdgesetzentwurf zu verwerfen und stattdessen eine Jagdgesetznovelle auf den Weg zu bringen, die sich am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientiert, und die den Belangen des Tier- und Naturschutzes angemessen Rechnung trägt. Insbesondere ist die Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern weder wissenschaftlich belastbar begründet, noch überhaupt zielführend. Die willkürliche Jagdausübung auf diese Tierarten ist nicht mehr als reine Lustjagd.

Detaillierte Nachweise und Quellen finden Sie hier als PDF.

Kontakt: Aktionsbündnis Fuchs, aktionsbuendnis@fuechse.org, AP: Lovis Kauertz, T. 0177 7230086

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Tel.: 05840/99 99 790
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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