Die Umsetzung des §11b Tierschutzgesetz leidet seit Jahrzehnten unter einem gewaltigen Vollzugsdefizit, das „Heim- und Nutztiere“ betrifft. Bis heute fehlt eine Rechtsverordnung im Sinne einer Durchführungsbestimmung, um eine einheitliche Basis für Zuchtverbote und Anordnungen zu schaffen. Hinzu kommt, dass weder die Hochleistungszucht der sogenannten Nutztiere und deren Folgen noch die Hybridzucht mit Tieren wildlebender Arten oft nicht als Qualzucht eingestuft werden. Noch dramatischer sieht es bei den sogenannten Versuchstieren aus: Für sie gilt das Qualzuchtverbot überhaupt nicht. Um die Qualzucht und das Leid der Tiere endlich zu beenden, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig.
- Erstellung einer Durchführungsbestimmung sowohl für Heim- als auch für Nutztiere im Sinne des 11b Absatz 4, die die Umsetzung des existierenden Qualzuchtverbotes auf eine einheitliche Basis stellt. Diese muss unter anderem konkrete Definitionen von Qualzuchtmerkmalen enthalten. Zudem muss sie ein Zuchtverbot bestimmter Arten, Populationen und Linien gemäß §11b Abs. 1 in Verbindung mit §16a definieren.
- Aufstockung des Personals bei Veterinärämtern, damit sie geltende gesetzliche Vorschriften überhaupt umsetzen können.
- Stärkung der Gerichtsbarkeit durch Fortbildung von Richtern und Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auch den Bereich Tierschutz abdecken.
- Erstellung eines Gutachtens zu „Nutztieren“ im Zusammenhang mit §11b, das den Qualzucht-Begriff für „Nutztiere“ – wie bei den „Heimtieren“ – präzisiert. Alternativ sollte die Tierärzteschaft ihrerseits ein Gutachten über die besonders problematischen Linien der „Nutztier“zucht-Linien aus tiermedizinischer und ethologischer Sicht erstellen und Lösungsansätze entwickeln.
- Neubewertung der Zuchtziele bei „Nutztieren“
- Kontrollierte „Rückzucht“ auf tierverträgliche Leistung. Nutzung züchterischer Strategien beispielsweise durch Einkreuzen alter Nutztierrassen.
- Entmonopolisierung der Zucht von Hochleistungstieren (insbesondere bei Hühnern und Puten). Diese darf nicht in den Händen weniger “Produzenten” liegen.
- Parallel: Förderung einer pflanzenbasierten Ernährung und einer tierlosen Landwirtschaft.
- Das Qualzuchtverbot muss auf alle Wirbeltiere ausgeweitet werden, auch für sogenannte „Versuchstiere“, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
- Flankierend: Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände.