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Verbändeappell: Klimaschutzgesetz muss an Pariser Abkommen und EU-Klimaziel angepasst werden

Das deutsche Klimaschutzgesetz und das darin verankerte Reduktionsziel von minus 55 Prozent bis 2030 reicht nicht aus, um die Klimakatastrophe zu verhindern. Das deutsche Klimaziel muss deswegen schnellstens an höhere europäische und internationale Klimaziele angepasst werden. In einem gemeinsamen Appell fordern deswegen über 85 Organisationen die Bundesregierung dazu auf, das neue EU-Klimaziel noch vor der Sommerpause in deutsches Recht zu übertragen.

Mit dem Klimaschutzgesetz sind die deutschen Klimaschutzziele insgesamt und für alle Sektoren erstmals gesetzlich fixiert. Das war und ist ein großer Schritt zu mehr Verbindlichkeit im Klimaschutz.
Doch das deutsche Klimaschutzgesetz und das darin verankerte Reduktionsziel für das Jahr 2030 von minus 55 Prozent sind veraltet und stehen nicht im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der EU.

EU hat höheres Reduktionsziel eingereicht
In der EU wird zurzeit zwischen Kommission, Rat und dem Parlament gerungen, das EU-Klimaziel für 2030 von derzeit 40 auf 60 Prozent anzuheben. Mit dem Beschluss der Staats- und Regierungschef*innen der Europäischen Union im Dezember 2020, das EU-Klimaschutzziel von 40 auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 zu erhöhen, wurde das deutsche Klimaschutzgesetz aber bereits von den europäischen und globalen Realitäten überholt. Gemäß dem Pariser Klimaabkommen hat die EU, wie viele Länder weltweit, ihr höheres Reduktionsziel beim Klimasekretariat der Vereinten Nationen eingereicht.

Bisherige Klimaziele reichen nicht aus
Eine Nachbesserung der nationalen Beiträge zum Pariser Klimaabkommen war und ist dringend notwendig, weil die bisherigen Ziele die Welt in eine Klimakrise mit bis zu drei Grad Erderhitzung führen würden. Noch immer sind wir nicht auf dem richtigen Weg, die Erderhitzung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Auch das neue EU-Klimaziel reicht dafür noch nicht aus und muss deshalb im Rahmen der Trilogverhandlungen zum EU-Klimagesetz nachgebessert werden.

EU-Klimaziel konsequent umsetzen
Die Bundesregierung steht nun in der Verantwortung, das neue Klimaziel der EU von mindestens 55 Prozent oder gar 60 Prozent – je nach Ausgang der Trilogverhandlungen – noch vor der Sommerpause in deutsches Recht zu übertragen und an das Pariser Klimaabkommen anzupassen. Eine Anpassung des deutschen Klimaziels an höhere europäische und internationale Klimaziele ist im Klimaschutzgesetz selbst in § 3 gesetzlich vorgeschrieben. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, einen zügigen Beschluss des Deutschen Bundestages herbeizuführen, das Klimaziel und die Sektorziele anzupassen sowie geeignete Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, um diese tatsächlich zu erreichen. Die Zeit drängt. Deutschland leistet mit den gegenwärtigen Klimaschutzzielen keinen fairen Beitrag zur Bewältigung der weltweiten Klimakrise, die zunehmend Armut, Hunger und Ungerechtigkeit insbesondere im Globalen Süden verschärft.

Reform des Klimaschutzgesetzes vor der Sommerpause
Wir fordern deshalb eine Reform des Klimaschutzgesetzes noch vor der Sommerpause. Hierzu muss Bundesministerin Schulze zeitnah einen Vorschlag unterbreiten.

  • Das Klimaschutzgesetz und das deutsche Klimaziel für 2030 müssen an das neue EU- Klimaziel angepasst werden. Für Deutschland ergibt sich daraus ein Ziel von mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990.
  • Die sektoralen Emissionsreduktionsziele im Gesetz für die Bereiche Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Gebäude müssen an das neue Klimaschutzziel angepasst werden.
  •  Die Emissionsreduktionen dürfen zwischen den Sektoren nicht aufgerechnet werden.
  •  Die Emissionsreduktionen müssen in Deutschland erfolgen. Der Ankauf von Emissions-
    zertifikaten aus dem Ausland für diesen Zweck muss ausgeschlossen werden.
  •  Die Aufgaben des Expert*innenrats für Klimaschutzfragen müssen erweitert werden.
    Die Prüfung der Vorjahresemissionen muss einschließen, dass die Gründe für das
    Einhalten oder Verfehlen der Emissionsziele (wie z. B. die gegenwärtige Einhaltung der
    Ziele wegen der Corona-Pandemie) erfasst werden. Ferner sollten auch Projektionen
    einbezogen werden, die die Wirkung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den
    Folgejahren bewerten, um zu beurteilen, ob sich Deutschland auf einem guten Weg
    befindet, auch die mittel- und langfristigen Klimaschutzziele einzuhalten.
  • Eine Übertragung von Emissionseinsparungen auf Folgejahre, wie sie jetzt durch die
    Corona-Pandemie ohne zusätzliche Klimaschutzanstrengungen erfolgt sind, darf nicht möglich sein.

Hier lesen Sie den vollständigen Verbändeappell als PDF.