Der heute vorgestellte Verordnungsentwurf der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu Wildtieren im Zirkus wird von 13 deutschen Tierschutzorganisationen als nicht ausreichend kritisiert. Grund dafür ist, dass unter anderem Tiger und Löwen in Zirkussen vorerst weiterhin erlaubt bleiben sollen, was die Organisationen strikt ablehnen. Positiv zu bewerten ist, dass nach jahrelanger Kritik der Tierschutzorganisationen künftig zumindest Elefanten, Großbären, Primaten, Giraffen, Nashörner und Flusspferde im Zirkus verboten sein werden. Allerdings fordern die Tierschützer für noch vorhandene Tiere eine zeitliche Frist für die Abgabe in geeignete Auffangstationen. In einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerin fordern sie Nachbesserungen unter Beteiligung der Tierschutzorganisationen.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs – trotz gegenteiliger Zusage von Seiten der Ministerin – die Expertise der Tierschützer außen vorgelassen wurde. So kann es zu keiner guten Lösung kommen“, so Undine Kurth, Vizepräsidentin des Deutschen Naturschutzringes.
Löwen und Tiger müssen weiter leiden
Der Bundesrat, Experten, Tierärzte, Tierschützer und zuletzt auch die Agrarministerkonferenz fordern seit Jahren, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. „Frau Klöckner will nun endlich reagieren und einige Wildtiere im Zirkus verbieten. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Warum Löwen und Tiger jedoch weiterhin in Zirkussen leiden sollen, ist absolut unverständlich. Das ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar“, kritisiert Katharina Lameter von Pro Wildlife. Denn egal ob Dressur, Haltung oder Transport: Zirkusse können aufgrund der systemimmanenten Probleme keine tier- und artgemäße Haltung von Wildtieren gewährleisten. Wissenschaftliche Studien belegen, dass gerade große Beutegreifer wie Löwen und insbesondere Tiger, die in der Natur riesige Gebiete durchstreifen, in Gefangenschaft jedoch häufig Anzeichen von Stress und Verhaltensstörungen zeigen.
Abgabefrist für in Zirkus gehaltene Tiere fehlt
Außerdem kritisieren die Tierschützer, dass sich das Verbot nur auf neu angeschaffte Tiere bezieht. Gemäß der geplanten Verordnung sollen die aktuell in deutschen Zirkussen lebenden Wildtiere bis zum natürlichen Ableben gehalten, dressiert und zur Schau gestellt werden dürfen. Die Mehrheit der EU-Staaten haben ihre Verbotsregelungen mit konkreten Übergangsfristen für ein Auslaufen der Tierhaltung versehen. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium ist hier in der Pflicht und muss gemeinsam mit Tierschützern, Zoos und Auffangstationen Möglichkeiten schaffen, die verbleibenden Wildtiere baldmöglichst artgerecht unterzubringen. „Wir decken regelmäßig gravierende Tierschutz-Missstände in Zirkussen auf“, berichtet Denise Schmidt von VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. „Daher brauchen diese Tiere dringend eine zeitnahe Lösung.“
Keine Sonderstellung für Zirkusse
Die Sonderstellung, die Zirkussen bei der Haltung ihrer Wildtiere bisher zugesprochen wird, lässt sich wissenschaftlich nicht vertreten. „Dressur und Auftritte der Tiere sind kein Ersatz für artgemäße Unterbringung und Sozialstrukturen. Während Zoos und Tierparks durch das sogenannte Säugetiergutachten bestimmte Mindestvorgaben erfüllen müssen, gelten für die gleichen Tiere im Zirkus nicht einmal diese“, so James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund. Die Tierschutzorganisationen fordern daher, dass die im Säugetiergutachten festgeschrieben Haltungsbedingungen auch für Zirkusse gelten müssen und die sogenannten Zirkusleitlinien abgeschafft werden.
Die folgenden Organisationen fordern Julia Klöckner auf, den Verordnungsentwurf zum Verbot bestimmter Wildtierarten in Zirkussen entsprechend der geäußerten Kritikpunkte zu überarbeiten: Deutscher Naturschutzring, Deutscher Tierschutzbund, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, PETA Deutschland, Pro Wildlife, Bund gegen Missbrauch der Tiere, animal public, Bundesverband Tierschutz, Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, Future for Elephants, endlich-raus.JETZT, Vogelschutz Komitee, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht.
Pressestelle:
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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