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23. Juli 2020: Tierschutz-Skandal im Saarland: Rechtsverstöße rund um die Schwanenstation in Perl gehen weiter

Obwohl die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) im Februar einen Rechtsstreit gegen das saarländische Umweltministerium gewonnen hatte, gehen die Rechtsverstöße rund um die umstrittene Schwanenstation in Perl weiter. Die Behörde verzögerte die Akteneinsicht und läßt die umstrittene Schwanenstation weitermachen, obwohl dort wiederholt tierschutzwidrige Zustände dokumentiert wurden.

Das saarländische Umweltministerium hatte der Tierrechtsorganisation 2019 die Anerkennung als klagebefugter Verein entziehen wollen, nachdem die TiBOS e.V. die erste Tierschutz-Verbandsklage einreichte. Im Kern ging es darum, dass das saarländische Umweltministerium einer Schwanenstation im saarländischen Perl eine Betriebserlaubnis erteilte, obwohl dort seit Jahren tierschutzwidrige Zustände dokumentiert wurden. Diese Missstände hatte das Ministerium selbst eingeräumt. Gegen die Erteilung dieser Betriebserlaubnis reichte die TiBOS e.V. Klage ein. Danach drohte das saarländische Umweltministerium der Tierrechtsorganisation mit der sofortigen Aberkennung ihrer Klagebefugnis – ein juristischer Skandal.

Tierschutz gewinnt gegen Umweltministerium
Daraufhin ergriff die TiBOS e.V. alle rechtlichen Mittel, klagte gegen den drohenden Entzug der Klagebefugnis und stellte einen Eilantrag – mit Erfolg: Am 19. Februar gab das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Erledigung des Verfahrens bekannt und legte fest, dass das Umweltministerium die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (5 L 948/19). Die Tierrechtsorganisation TiBOS e.V. erhielt sämtliche Verfahrensrechte, insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, sämtliche Rechtsmittelführungsbefugnisse und Informationsrechte zurück.

Behörde versuchte, die Akteneinsicht zu verzögern
Doch auch nach dem Erfolg vor dem Gericht behindern die Behörden weiterhin die prozessualen Rechte des anerkannten Vereins, insbesondere die Informations- und Akteneinsichtsrechte. Obwohl mehrmals vom Anwalt der TiBOS e.V.  angemahnt, stellte die Behörde die relevanten Akten nicht zur Verfügung. Erst nachdem gerichtlich das Akteneinsichtsrecht des Vereins bestätigte, übersandten die Behörden die Akten.

Umstrittene Schwanenstation soll weiter betrieben werden
„Das Verfahren rund um die Schwanenstation und das Verhalten der Behörde ist skandalös. Erst will man den Verein mundtot machen, indem man ihm kurzerhand die Klagebefugnis entzieht. Doch auch nachdem es dem Tierrechtsverein gelang, die mühsam erkämpfte Verbandsklage zu verteidigen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, gehen die Rechtsverstöße weiter. Die Behörde versuchte die Akteneinsicht zu verzögern, bis sie schließlich gezwungen wurde dem Verein Einsicht zu gewähren. Jetzt zeigte sich, warum. Um den Weiterbetrieb der umstrittenen Schwanenstation zu ermöglichen, versuchen die Betreiber nun über eine neue Rechtsform – diesmal einen Verein – zu erreichen, dass die Klage der Tierrechtsorganisation in Leere läuft. Doch damit werden weder die Behörde noch der Betreiber der Schwanenstation durchkommen, denn auch dagegen wird die TiBOS e.V. rechtlich vorgehen,“ kommentiert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Schwanenstation: Wieder Tierschutz-Probleme dokumentiert
Inhaltlich sind die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht erschreckend. Es zeigte sich, dass es aktuell wieder Probleme mit der Schwanenstation in Perl und ihren „faktischen Leiter“ gab. Demnach sollte ein Schwanenpaar, auch die „Ommersheimer Schwäne“ genannt, im Zusammenhang mit einer behaupteten Gefährdung durch Angler, in Sicherheit gebracht werden. Die Tiere wurden unter fragwürdigen Umständen nach Perl verfrachtet und dort dauerhaft unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten. Trotz Aufforderung seitens der Behörden, weigert sich der Betreiber, die Tiere abzugeben. Die bestätigt die Befürchtung der TiBOS e.V., dass die umstrittene Schwanenstation ein ständiger Quell von Auseinandersetzungen und rechtswidrigen Verhaltensweisen bleiben wird, solange die Behörden den Weiterbetrieb erlauben.

Tierschutzrechte müssen konsequent durchgesetzt werden
„Es ist unglaublich, dass die Rechtsverstöße trotz einer eindeutigen Gerichtsentscheidung weitergehen. Hier geht es ums Prinzip, denn dieses Verhalten der Behörden sabotiert die Tierschutzverbandsklage. Nach dem gescheiterten Versuch sich einen unbequemen Verein durch die Aberkennung der Klagebefugnis vom Hals zu schaffen, müssen die Rechte der TiBOS e.V. nun endlich konsequent durchgesetzt werden. Ansonsten wird der Wille des Gesetzgebers konterkariert, mit der Tierschutzverbandsklage ein wirksames und ohne Furcht vor Repressalien nutzbares Instrument zum Wohle des Tierschutzes zu schaffen“, schließt Ledermann.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Rechtanwaltes Dr. Michael Heuchemer für die TiBOS e.V. (PDF).

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Pressestelle:
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Tel.: 05840/99 99 790
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E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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