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Meldepflicht für Corona-infizierte Haustiere – was bedeutet das?

Seit dem 3. Juli ist es beschlossen: Tierärztliche Praxen müssen Corona-Infektionen bei Haustieren melden. Aber wem? Und was heißt das für Tier und Halter? Wir vermitteln Ihnen hier einen kurzen Überblick.

Der Bundesrat hat am 3. Juli die Meldepflicht für Corona-Fälle bei Tieren beschlossen. Diese sieht vor, dass behandelnde Tierärzte nach positiver Diagnosestellung diese den Behörden zur Kenntnis bringen müssen. Die Meldung umfasst das Datum der Diagnose, die Tierart und die Stadt bzw. den Kreis.

Ziel: bessere Erforschung des Virus
Der Zweck der Meldepflicht ist die bessere Erforschung des Virus, das der Wissenschaft immer noch so viele Rätsel aufgibt. Es sollen Daten zu Vorkommen, Übertragung und Verbreitung erhoben werden. Beispielsweise welche Arten stecken sich an? Gibt es „hot spots“ mit besonders vielen Fällen? Wie verläuft die Infektion im Tier und auch: Verändert sich das Virus, wird es infektiöser oder weniger infektiös?

Keine Testpflicht
Wichtig ist, zu wissen: Es gibt keine Testpflicht! Niemand muss jetzt sofort mit seinem gesunden Tier zum Tierarzt. Weltweit gibt es erst 15 (!) bekannte Fälle von infizierten Tieren, Zootiere inbegriffen. Die Corona-Pandemie wird durch die Übertragung von Mensch zu Mensch bestimmt. Es ist noch kein Fall bekannt, in dem eine Katze oder ein Hund einen Menschen angesteckt hat. Bisher gibt es lediglich Hinweise darauf, dass dies bei Nerzen möglich ist.

Hauptinfektionsquelle ist der Mensch
Lebt im Haushalt eine Corona-infizierte Person, könnte es sinnvoll sein, die Katze darauf testen zu lassen, ob sie sich angesteckt hat. Die Infektion verläuft bei Katzen in der Regel völlig symptomlos und ist, falls Symptome auftreten, von einem Katzenschnupfen nicht zu unterscheiden. Hunde sind nur sehr selten betroffen und scheinen das Virus ihrerseits nicht weiterzugeben – auch hier ist die Infektionsquelle der Mensch. Ratten und Mäuse sind nicht infizierbar. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Tierarzt! Wenn das Veterinäramt den Test anordnet, ist er kostenlos. Eine freiwillige Testung muss der Besitzer jedoch selbst bezahlen.

Es gelten die üblichen Hygieneregeln
Besitzer, deren Katze positiv getestet wurde, sind verständlicherweise verunsichert, was als Nächstes passiert. Natürlich dürfen sie das Tier wieder mit nach Hause nehmen. Es steht nicht zu befürchten, dass sich Familienmitglieder über die Katze anstecken. Es gelten die bei der Heimtierhaltung üblichen Hygieneregeln (insbesondere sollte intensiver Kontakt über Gesicht/Nase bzw. Gesicht/Schnauze unterbleiben), es besteht aber kein Anlass für weitergehende Maßnahmen. Keinesfalls sollten Sie Ihr Tier desinfizieren – das kann für das Tier mit Vergiftungserscheinungen, im schlimmsten Falle tödlich enden!

Zur Not Quarantäne
Für die Quarantänezeit, die analog zum Menschen zwei Wochen beträgt, gibt es einfache Lösungen, wie die Beschränkung des Aufenthalts des Tieres auf ein bestimmtes Zimmer. Ist das Haustier noch gesund und virenfrei, unterbinden Sie konsequent den Kontakt zwischen dem infizierten Familienmitglied und der Katze bzw. dem Hund! Ist eine Fremdversorgung nicht möglich, sprechen Sie mit Ihrer Tierarztpraxis bzw. dem Veterinäramt, damit eine verträgliche Lösung gefunden werden kann.

Bitte geben Sie das Tier nicht ins Tierheim, denn Katzen können sich untereinander infizieren (zumindest theoretisch, unter Laborbedingungen), und die Heime verfügen nicht über ausreichend Kapazitäten, so viele Tiere ausreichend getrennt zu halten.