Pressemitteilung der Erna-Graff-Stiftung und des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte
Die aktuelle Situation ist nicht nur für Menschen bedrohlich, auch Tiere leiden aufgrund der Einschränkungen. In den verwaisten Städten betrifft dies neben verwilderten Katzen auch unzählige Stadttauben, die auf Nahrungsabfälle sowie Fütterung angewiesen sind. Mit den derzeitigen Regelungen ist es schwierig, die Tauben zu versorgen, es droht ein massenhaftes Verhungern. Menschen für Tierrechte hat gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung ein Musterschreiben zur Unzulässigkeit von Taubenfütterungsverboten während der Corona-Pandemie erstellt. Dieses kann als Antrag zur kurzfristigen Aussetzung des Verbots genutzt werden.
Angesichts von Schließungen und Ausgangsreglementierungen als Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ist das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen – und damit die Versorgung der Stadttauben. Da es sich nicht um Wildtiere, wie zum Beispiel Ringel- oder Türkentauben, sondern um ehemlige Haustiere beziehungsweise deren Nachkommen handelt, hängt ihr Überleben von Fütterungen und Nahrungsabfällen, als notdürftiger Ersatz, ab.
Lebensnotwendige Versorgung fällt weg
Während das Füttern in manchen Städten geduldet wird, untersagen es andere und verhängen Bußgelder. Ziel ist die Eindämmung der Taubenschwärme. Dies ist jedoch aufgrund des (Ver)hungerns und des damit verbundenen langanhaltenden und erheblichen Leidens tierschutzwidrig. Insbesondere gilt dies in der aktuellen Situation, da die jetzigen Nahrungsbestände in den Städten nicht ausreichen ohne eine zusätzliche Fütterung.
Mensch hat Fürsorgepflicht
Die Stadttauben-Problematik ist ein menschengemachtes Problem. Dadurch hat der Mensch eine Fürsorgepflicht gegenüber den verwilderten Tieren, die sogar gesetzlich verankert ist. „Die generell unzureichende Versorgung der Tiere darf in diesen schwierigen Zeiten nicht noch mehr Leid verursachen. Das Tierschutzgesetz und eine, für unsere Zivilisation angemessene ethische Haltung verpflichten dazu, die Tauben jetzt nicht verhungern zu lassen,“ fordert die Biologin Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin beim Bundesverband.
Fütterungsverbot: Musterantrag kann helfen
Menschen für Tierrechte hat juristischen Rat eingeholt. Leider ist es unwahrscheinlich, dass bestehende kommunale Fütterungsverbote angesichts der besonderen Lage aufgehoben werden. Immerhin wird in manchen Städten derzeit die Fütterung von Tauben geduldet. Für andere Fälle hat der Bundesverband ein Musterschreiben der Erna-Graff-Stiftung zur Unzulässigkeit von Taubenfütterungsverboten für die aktuell schwierigen Zeiten angepasst. Das ausführliche Schreiben entwickelte die Stiftung im Rahmen des von ihr unterstützten gerichtlichen Grundsatzverfahren zur Rechtswidrigkeit kommunaler Taubenfütterungsverbote, das diese grausame Praxis ein für alle Mal beenden soll. Es kann nun an Ordnungs- und Veterinärämter als Antrag zur kurzfristigen Aussetzung des Fütterungsverbots genutzt werden. Darüber hinaus fordert es deren grundsätzliche Abschaffung und verweist auf die tierschutzkonforme Bestandsregulierung mittels Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell.
Fütterung in Städten ohne Fütterungsverbot rechtlich möglich
Bei Nichtbestehen eines Fütterungsverbotes kann eine Person, die regelmäßig füttert, als Betreuer im Sinne von § 2 Tierschutzgesetz angesehen werden. Dies ist zwar rechtlich streitig, doch werden nach kommunalen Katzenkastrationssatzungen die Personen, die freilebende Katzen regelmäßig füttern, ausdrücklich sogar als „Katzenhalter“ bezeichnet (etwa in § 5 der Satzung Paderborn). In den bayerischen Ausgangsbeschränkungen sind beispielsweise „Handlungen zur Versorgung von Tieren“ ausdrücklich als „triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung“ erlaubt. Auch wenn dies eine weite Auslegung ist, können sich Tierschützer darauf berufen. Stadttaubenvereine können, wie in Hamburg, Passierscheine zum Füttern ausstellen. Die Fütterung sollte, um die Tiere nicht zu gefährden, aber nur mit artgerechten Körnerfutter erfolgen.
(1) Musterschreiben Unzulässigkeit Taubenfütterungsverbot während Corona-Pandemie als Word-Dokument
(2) Handbuch zum Stadttaubenmanagement in deutschen Großstädten
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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de
Ansprechpartnerin Stadttauben Projekt:
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Mobil.: +49 178 2055 049
E-Mail: fischer@tierrechte.de
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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