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10. März 2020: Erfolg für den Tierschutz: Saarländische Tierrechtsorganisation gewinnt Eilverfahren im Verbandsklage-Prozess

Die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) hat einen Rechtsstreit um die Tierschutz-Verbandsklage im Saarland gewonnen. Das saarländische Umweltministerium hatte der Tierrechtsorganisation 2019 die Anerkennung als klagebefugter Verein entziehen wollen, nachdem die TiBOS e.V. die erste Tierschutz-Verbandsklage einreichte – ein juristischer Skandal. Nun gab das Verwaltungsgericht im Eilverfahren die Erledigung bekannt, nachdem das Ministerium auf den Sofortvollzug verzichtete. Der Erfolg vor Gericht war wichtig, um die mühsam erkämpfte Tierschutz-Verbandsklage und damit auch die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.

Im Juni 2013 führte der Saarländische Landtag die Tierschutz-Verbandsklage ein. Aus Sicht des Tierschutzes ein Meilenstein, denn das Klagerecht ermöglicht seitdem anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Doch als im Juni letzten Jahres, nach sechs Jahren die erste Verbandsklage durch die Tierbefreiungsoffensive Saar (TiBOS e.V.) anstand, reagierte das zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, indem es dem klagewilligen Verein die Anerkennung entziehen wollte.

Entzug der Klagebefugnis drohte
Im Kern ging es darum, dass das saarländische Umweltministerium einer Schwanenstation eine Betriebserlaubnis erteilte, obwohl dort seit Jahren tierschutzwidrige Zustände dokumentiert wurden. Diese Missstände hatte das Ministerium selbst eingeräumt. Gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis reichte die TiBOS e.V. im Frühjahr 2019 Klage ein. Doch danach drohte das saarländische Umweltministerium der Tierrechtsorganisation mit der sofortigen Aberkennung ihrer Klagebefugnis.

Erfolg für den Tierschutz
Daraufhin ergriff die TiBOS e.V. alle rechtlichen Mittel, klagte gegen den drohenden Entzug der Klagebefugnis und stellte einen Eilantrag – mit Erfolg: Am 19. Februar gab das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Erledigung des Verfahrens bekannt und legte fest, dass das Umweltministerium die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Der Anwalt der TiBOS e.V. beantragte zudem festzustellen, dass die lange Zurückhaltung der Akten rechtwidrig war.

Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt
„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Erfolg für den Tierschutz, denn das Vorgehen der Behörde war schlicht skandalös. Zuerst führt das Land die Tierschutz-Verbandsklage ein. Wenn dann ein anerkannter Verein – sachlich völlig berechtigt – gegen eine Behördenentscheidung Klage erhebt, soll er quasi mundtot gemacht werden, indem man ihm kurzerhand die Klagebefugnis entzieht. Zusammen mit ihrem engagierten Anwalt ist es der TiBOS nicht nur gelungen, die mühsam erkämpfte Verbandsklage zu verteidigen. Sie hat auch die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt und ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass Repressalien gegen einen Verein, der sich rechtmäßig für die Tiere einsetzt, den Willen des Gesetzgebers konterkariert,“ kommentiert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte, das Urteil.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Rechtanwaltes Dr. Michael Heuchemer für die TiBOS e.V. (PDF).

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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