Der Bundesverband Menschen für Tierrechte unterstützt die neue EU-Bürgerinitiative Stop Finning- Stop the Trade
Sea Shepherd und andere NGOs (Nichtregierungsorganisationen) haben sich mit Bürgern aus ganz Europa zusammengeschlossen, um das Ende des Handels mit Haiflossen in der Europäischen Union (EU) zu fordern und den Schutz dieser empfindlichen, aber wichtigen Art zu verstärken. Dieser Handel beruht auf der verheerenden und unethischen Praxis, den Haien die Flossen abzuschneiden und das Tier wieder in den Ozean zurückzuwerfen, während es oft noch lebt. Aufgrund ihres hohen Handelswerts und ihrer Verwendung in einer traditionellen Suppe in der asiatischen Kultur wird das Abtrennen von Haiflossen immer noch praktiziert, und Europa ist einer der Hauptakteure im weltweiten Flossenhandel.
Haie sind entscheidend für einen gesunden Ozean
Jedes Jahr werden zwischen 63 und 273 Millionen Haie getötet, und viele Arten sind weltweit zunehmend bedroht [1]. Weltweit werden Haie wegen ihres Fleisches und ihres Leberöls ins Visier genommen, aber die größte Bedrohung ist immer noch das Finning, das Abschneiden der Flossen. Der starke Rückgang der Haipopulationen weltweit hat schwerwiegende Auswirkungen, da viele Haie Spitzenprädatoren sind und eine aktive Rolle bei der Erhaltung gesunder und produktiver Meeresökosysteme spielen.
Eine Chance für Veränderung
Die Europäische Bürgerinitiative ‘Stop Finning — Stop the Trade’ deren stellvertretender Sprecher Sea Shepherd Globals Geschäftsführer Alex Cornelissen ist, hat am 1. Februar 2020 mit der Unterschriftensammlung begonnen. Mit nur einem Jahr Zeit, um eine Million Stimmen von EU-Bürgern zu sammeln, rufen wir alle Sea-Shepherd-Unterstützer in der EU auf, sich zu beteiligen und uns dabei zu helfen, diese geforderte Zahl sogar zu überschreiten. Lasst uns eine klare Botschaft an das EU-Parlament senden, dass es Zeit ist, etwas zu ändern! Fordert das Ende des Handels mit Haiflossen in der EU!
EU-Gesetze müssen gestärkt werden
Mit der Forderung, „den Handel mit Flossen in der EU einschließlich der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Flossen, die sich nicht natürlich am Körper des Tiers befinden, zu beenden“, wollen diese Bürger den rechtlichen Rahmen der EU stärken. Sollte ihr Vorhaben erfolgreich sein, könnte die Europäische Kommission dann beschließen, eine neue Verordnung vorzuschlagen, um dieses Ziel zu erreichen [2].
Eine solche neue Verordnung würde einen großen Schritt weiter gehen als der derzeitige EU-Rechtsrahmen der, seit 2013 und für alle EU-Schiffe, verlangt, dass die Flossen bis zum Entladen im Hafen am Körper des Hais bleiben. Die Flossen können dann jedoch abgetrennt und weltweit gehandelt werden. Diese Vorschrift stellt zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren EU-Verordnung dar [3], erlaubt aber immer noch den Handel mit Flossen in Europa und den EU-Fischern, um die starke Nachfrage Asiens nach Haiflossensuppe zu befriedigen.
Andere Länder sind der EU voraus
Im Juni 2019 hat Kanada als erstes Land der G7-Gruppe die Einfuhr von Haiflossen auf seinem Territorium verboten [4], und Bürger auf der ganzen Welt fordern zunehmend das Ende solch grausamer und nutzloser Praktiken. Europa muss diesem Beispiel folgen.
Die europäischen Bürger haben die Macht, den Entscheidungsträgern der EU ihren Willen zu einem stärkeren Schutz der Wildtiere zu zeigen. In einer Zeit, in der die wissenschaftliche Gemeinschaft regelmäßig Warnungen ausspricht, was den starken Rückgang [5] der biologischen Vielfalt und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken betrifft, haben [6] wir keine andere Wahl, als unsere Produktion und unser Konsumverhalten zu ändern. Es ist höchste Zeit, den Handel mit Haiflossen in Europa zu beenden!
Hier können Sie die Initiative Online unterzeichnen. Sie können auch gerne die Flyer-Vorlage und Unterschriftenliste selbst ausdrucken und die Initiative unterstützen.
Sprecher der Initiative für Deutschland:
Nils Kluger, SHARKPROJECT International e.V.
n.kluger@sharkproject.org
[1] https://www.iucnssg.org/faqs.html.
[2] In der Pressemitteilung, die auf die offizielle Registrierung der Initiative folgte, stellt die Europäische Kommission fest: „Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten reagieren. Sie kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.“
[3] Vor der Verordnung (EU) Nr. 605/2013 verbot die frühere Verordnung aus dem Jahr 2003 das Abtrennen von Haiflossen, ließ aber ein Schlupfloch, das es Booten mit einer „Sondergenehmigung“ erlaubt, diese Praxis fortzusetzen. Etwa 200 solcher Sondergenehmigungen waren jährlich im Besitz von Spanien und Portugal.
[4] https://www.parl.ca/DocumentViewer/en/42-1/bill/C-68/first-reading.
[5] https://ipbes.net/news/Media-Release-Global-Assessment.
[6] https://academic.oup.com/bioscience/article/70/1/8/5610806.
Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative
Um anerkannt zu werden, muss eine Europäische Bürgerinitiative insgesamt mindestens eine Million Unterschriften zusammenbekommen, zudem muss die Mindestanzahl an Unterschriften in mindestens sieben EU-Staaten erreicht werden. Die benötigte Mindestanzahl beträgt etwa das 750-fache der Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes dieses Staates – in Deutschland sind es so z.B. 72.000 Unterschriften.