Allgemein Tierrechte

Verfassungsbeschwerde für gequälte Ferkel

Menschen für Tierrechte unterstützen die Klage von PETA vor dem Bundesverfassungsgericht am 19.11.2019. Ziel der Klage ist es, dass Tiere als Rechtssubjekte behandelt werden und sie die Möglichkeit haben, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einzuklagen.

Warum: Die deutsche Gesetzeslage und der Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft stehen in eklatantem Widerspruch zueinander: Trotz des Tierschutzgesetzes und des in der Verfassung festgeschriebenen Staatszieles Tierschutz werden jeden Tag unzählige Tiere gequält und misshandelt. Damit die geltenden Rechtsbestimmungen endlich auch praktisch durchgesetzt werden, ist es unerlässlich, dass Tiere als Rechtssubjekte anerkannt werden. Damit wäre der Weg frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können Die heutige Klage ist die erste dieser Art vor einem deutschen Gericht und hat damit eine rechtshistorische Bedeutung.

Die eingereichte Beschwerdeschrift wurde von der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ausgearbeitet. Mit dem Rechtsbehelf wird das Gesetz angegriffen, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde, da auf diese Weise das Staatsziel Tierschutz verletzt wurde. Neben einer Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Jens Bülte von der Universität Mannheim als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren wird diese Verfassungswidrigkeit durch ein Prof. Dr. Anne Peters LL.M. (Harvard) – Rechtswissenschaftlerin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht – initiiertes Rechtsgutachten zusätzlich belegt. Die Besonderheit der Beschwerde: Die männlichen Ferkel treten selbst als Rechtspersonen auf und sind damit formal und inhaltlich Beschwerdeführer. Die Rechtsanwältin fungiert lediglich als Prozessvertreter der Ferkel im Verfahren.

Gerichtsurteile: Rechte für Tiere und die Natur

Der Gedanke, dass Tieren Rechte zugestanden werden, ist keineswegs neu. Am 28.01.2015 wurde die 1986 im Rostocker Zoo geborene Orang-Utan-Dame Sandra im Rahmen einer Haftprüfungsbeschwerde von einem Bezirksgericht aus ihrer über 20-jährigen Gefangenschaft im Zoo von Buenos Aires freigesprochen. Am 03.11.2016 folgte der Freispruch der Schimpansen-Dame Cecilia aus ihrer über 30-jährigen Haft im Zoo von Mendoza durch die Richterin María Alejandra Mauricio. Auch in den USA gab es bereits mehrere Anhörungen in Verfahren, in denen Tiere Beschwerden zur Prüfung ihrer Gefangenschaft in Labors und Zoos einlegten: die erste für die in einem New Yorker Tierversuchslabor eingesperrten Schimpansen Hercules und Leo am 27.05.2015 vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, weitere für die im New Yorker Bronx-Zoo gehaltene Elefantin Happy 2018 und 2019. Die nächste Anhörung in diesem Verfahren findet am 06.01.2020 statt.

Auch mehrere indische Gerichte, darunter das höchste indische Gericht, haben bereits Grundrechte von Tieren anerkannt, zum Beispiel die Würde aller Tiere des Tierreichs, das Recht von Bullen, nicht als Unterhaltungsobjekte in Rennen missbraucht zu werden, oder das Recht von Vögeln, frei im Himmel fliegen zu dürfen, statt in Käfige eingesperrt und verkauft zu werden.

Die offizielle Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier.