Wie weit das Versagen der Behörden gehen kann, zeigt ein Fall, der in die Rechtsgeschichte einging: 2013 filmten drei Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) massive Missstände in einer Zucht- und Mastanlage für Schweine in Sandbeiendorf in Sachsen-Anhalt. Die Tierrechtler machten das zuständige Veterinäramt mehrfach auf die Zustände aufmerksam – ohne Erfolg. Letztlich stellten sie sich freiwillig den Behörden, um ein Grundsatzurteil zu erreichen. Im Frühjahr 2018 wurden sie vom Oberlandesgericht Naumburg freigesprochen. In seiner Begründung unterstrich der Richter, dass der von den Vorinstanzen erkannte rechtfertigende Notstand angesichts untätiger staatlicher Kontrollorgane eindeutig vorgelegen habe. In der Urteilsbegründung heiß es, dass die Gesetzesverstöße dem zuständigen Amt bekannt waren. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass das Kreisveterinäramt die schwerwiegenden Rechtsverstöße systematisch geduldet und gedeckt hatte. Der Fachdienst Veterinärüberwachung bewertete die Zustände als kriminelle Tierquälerei im Sinne von Paragraph 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes.