Pressemitteilungen Tierschutz-Verbandsklage

21. Mai 2019: „Ja“ zur Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen

An diesem Mittwoch entscheidet der sächsische Landtag voraussichtlich über die Einführung des Gesetzes zur Tierschutz-Verbandsklage. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte betont die Wichtigkeit des Klagerechtes und ruft die sächsischen Regierungsparteien auf, für die Einführung des Gesetzes zu stimmen.

Seit 2007 setzen sich Parteien und Tierschutzverbände für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen ein. 2014 hatten Vertreter der Linken einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Ende 2018 wagten die Grünen einen neuen Vorstoß und legten einen neuen Gesetzesentwurf vor, über den der sächsische Landtag voraussichtlich am Mittwoch unter TOP 16 abstimmt.

Tierschutz-Verbandsklage ist ein Muss für eine moderne Tierschutzpolitik
Ziel des Gesetzes ist, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ein Mitwirkungsrecht sowie ein Verbandsklagerecht in tierschutzrelevanten Verfahren erhalten sollen. Anerkannten Verbänden sollen außerdem Informations- und Beteiligungsrechte bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften oder bei relevanten Genehmigungsverfahren eingeräumt werden.

„Die Tierschutz-Verbandsklage ist ein Muss für eine moderne Tierschutzpolitik. Jetzt kann die sächsische Landesregierung zeigen, dass Sie vorwärts denkt und den Tierschutz im Blick hat. Wir haben bundesweit ein massives Vollzugsdefizit bei Tierschutzverstößen. Mit der Verbandsklage können anerkannte Vereine quasi als Anwälte der Tiere das Handeln der Behörden überprüfen und dazu beitragen, die desaströsen Zustände bei Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung zu beenden“, sagt Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Zwingende Folge aus dem Staatsziel Tierschutz
Der Tierschutz steht seit 2002 in Artikel 20a Grundgesetz. Tiere gelten seitdem als besonders schützenswert. Für den Tierrechtsverband ist das Klagerecht ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz und notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Ohne die Tierschutz-Verbandsklage können Tierschutzorganisationen Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Erfahrungsgemäß werden die Verfahren eingestellt. Acht Bundesländer haben die Tierschutz-Verbandsklage bisher eingeführt, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Tagesordnung der 92. Plenarsitzung am 22.05.2019 unter: www.landtag.sachsen.de

Gesetzentwurf für ein Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (SächsTVG) unter: www.landtag.sachsen.de

Mehr Infos zur Tierschutz-Verbandklage: www.tierrechte.de

———————————————————————

Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

Ansprechpartnerin in Vertretung:
Carolin Spicher
E-Mail: spicher@tierrechte.de
Mobil: 0176/55182764

———————————————————————

Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de

———————————————————————

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aud dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.