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4-Punkte-Plan: Tierschutz wirksam durchsetzen

Trotz Staatsziel Tierschutz und einem umfangreichen Tierschutzrecht schützt unser Rechtsstaat die Tiere nicht zuverlässig. Fast täglich werden wir mit Tiermisshandlungen im kleinen und großen Stil konfrontiert, die auf ein schlecht funktionierendes Vollzugssystem zurückzuführen sind. Damit Tiere effektiv geschützt werden, müssen Bundes- und Landesregierungen, optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter schaffen. Zudem müssen die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem geschlossen werden. Dazu gehört auch die Überarbeitung des Tierschutzrechts. Statt schwammigen Formulierungen und unbestimmten Rechtbegriffen, muss es konkret und gerichtsfest sein. Dafür haben wir einen 4-Punkte-Plan erstellt, dessen Umsetzung wir politisch einfordern.

4-Punkte-Plan

1. Optimale personelle Ausstattung der Veterinärämter herstellen
1.1 Die Personalstärke für einen ordnungsgemäßen Vollzug ist durch einen noch zu erstellenden Personalschlüssel zu ermitteln. Für diesen muss erst eine belastbare Grundlage geschaffen werden. 1.2 Für die Ermittlung des Personalbedarfs für den Bereich Tierschutz sind die Daten der letzten fünf Jahre zu erheben zu: Anlassbezogenen Tierschutzfällen und Tierschutzkontrollen, Tierhaltungen, die der Aufsicht nach § 16 Tierschutzgesetz unterliegen und Genehmigungserteilungen nach § 11 Tierschutzgesetz.
1.3 Die finanziellen Mittel der Länder zur Tierschutzüberwachung an die Kreise müssen angemessen sein und zweckgebunden ausgewiesen werden.

2. Aus- und Fortbildungsprogramme installieren
2.1 Verwaltungsmitarbeiter der Kreise (insbesondere Amtstierärzte), Staatsanwälte, Richter und Polizei müssen sich regelmäßig und qualifiziert im Tierschutzrecht weiterbilden und die Fortbildung nachweisen.
2.2 Aus- und Fortbildungsprogramme sind zu entwickeln und anzubieten
2.3 Förderung der Aus- und Fortbildung für alle Tierhalter ist unterstützend angezeigt

3. Tierschutzexpertise der Staatsanwaltschaften und Gerichte herstellen
3.1 Modell 1: Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über mindestens je einen Staatsanwalt und je einen Richter mit tierschutzrechtlicher Kompetenz.
3.2 Modell 2: Einrichtung von Tierschutz-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und -Gerichten für Tierschutzfälle in den Bundesländern.
3.3 Zusätzlich: Länderübergreifendes Tierschutzkompetenzzentrum für komplexe Tierschutzfälle, entsprechend dem Task-Force-Modell für Lebensmittelhygiene und Tierseuchenbekämpfung.

4. Tierschutzrecht stärken
4.1 Umfassende und gerichtsfeste Tierschutzrechtsvorschriften verabschieden
4.2 Erhöhung des Strafrahmens für Tierschutzdelikte und Übernahme in das Strafgesetzbuch, um die Bedeutung des Tierschutzrechts anzuheben. Tierschutz-Straffälle gelten bisher als Bagatelldelikte.