Allgemein Pressemitteilungen

22. November 2018: Betäubungslose Ferkelkastration: Fristverlängerung nicht zuzustimmen

Die Groko will das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verschieben (Drucksache 19/5522). Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Tierschutzgesetz am Montag, 26. November 2018, appelliert der Bundesverband Menschen für Tierrechte an die Mitglieder der Ausschüsse für Ernährung und Landwirtschaft sowie Recht und Verbraucherschutz das Verbot, das Anfang 2019 in Kraft treten soll, nicht zu verschieben.

Vor fünf Jahren wurde beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2019 die Ferkelkastration nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung erlaubt ist. Auf Druck der Landwirtschaftslobby soll dieses Verbot nun um weitere zwei Jahre verschoben werden. Eine Verlängerung der Ausstiegsfrist würde für 20 Millionen männlicher Ferkel jährlich bedeuten, dass sie noch zwei weitere Jahre ohne Betäubung kastriert werden dürfen.

„Politik und Landwirtschaft haben es in fünf Jahren nicht geschafft, sich auf eine praktikable und tierschutzkonforme Lösung zu verständigen. Dabei gibt es diverse Alternativen. Eine weitere Übergangsfrist wird keine neuen Fakten schaffen. Sie ermöglicht lediglich, zwei weitere Jahre billigeres Fleisch auf Kosten der Tiere zu produzieren. Wir haben den Ausschussmitgliedern wissenschaftliche, methodische und juristische Argumente zukommen lassen, die belegen, dass diese grausame und völlig unnötige Praxis endlich beendet werden muss“, kritisiert Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin bei Menschen für Tierrechte.

Fristverlängerung verfassungswidrig
Zwei Gutachten der renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Jens Bülte und Dr. Christoph Maisack belegen, dass eine Fristverlängerung gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz verstößt (1). Danach findet keine Abwägung der beteiligten Interessen statt, sondern eine vollständige Zurücksetzung der Interessen des Tierschutzes zugunsten der uneingeschränkten Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Agrarunternehmer. Die Begründung, Kostensteigerungen für Agrarunternehmen zu verhindern, können nach dem Gutachten den gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz nicht rechtfertigen.

Sicher und geeignet: Immunokastration
Aktuell stehen drei Methoden zur Schmerzausschaltung zur Verfügung: Die Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch), die Betäubung unter Vollnarkose sowie die Jungebermast. Das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt die Immunokastration als geeignetste Methode, da sie tierschonend, sicher und günstig ist. Alle drei Methoden sind in anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren etabliert. Die Argumente von Regierung und Landwirtschaftsvertretern gegen die nachgewiesen sichere Immunokastration beziehen sich überwiegend auf ökonomische Risiken, insbesondere auf die Verbraucherakzeptanz. Doch die Schwierigkeiten bei der Einführung in die Vermarktungskette wurden von Tierärzten sowie Vertretern des Einzelhandels als lösbar bewertet (2). Die Endverbraucherpreise würden lediglich um Cent-Beträge steigen (3).

Vierter Weg ist ein NO-GO
Der vom Bauernverband geforderte sogenannte Vierte Weg, die Lokalanästhesie durch den Landwirt, wäre die kostengünstigste Lösung für die Schweinehalter. Doch aus Tierschutzsicht ist diese Methode inakzeptabel. Die Injektion zum Einspritzen des lokalen Betäubungsmittels rund um Samenstrang und Hoden ist äußerst schmerzhaft. Zudem ist wissenschaftlich erwiesen, dass der Kastrationsschmerz dadurch nicht wirksam ausgeschaltet werden kann.

Klientelpolitik aufgeben
„In unserem Schreiben machen wir die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass eine weitere Übergangsfrist über die fünf Jahre hinaus angesichts der zur Verfügung stehenden Ersatzmethoden durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir appellierten an die Abgeordneten, ihrer Verantwortung für die Tiere nachzukommen. Auch die Landwirte müssen ihre Blockadehaltung aufgeben und die vorhandenen Alterativen einsetzen. Diese Klientelpolitik zu Lasten des Tierschutzes schadet nicht nur den Regierungsparteien, sondern letztlich auch dem Image der Schweinehalter“, schließt Claudia Gerlach.

Alle Stellungnahmen in der Übersicht unter: www.bundestag.de

(1) www.bundestag.de, ltk-bw.de und www.tierschutzbund.de
(2) Symposium der Landestierärztekammer Baden-Württemberg: ltk-bw.de
(3) www.foodwatch.org

———————————————————————

Kontakt:
Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin für tierversuchsfreie Methoden
Tel.: +49 (0) 3641-5549244, E-Mail: gerlach@tierrechte.com

Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

———————————————————————

Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Tel: 0211 / 22 08 56 48, Internet: www.tierrechte.de

———————————————————————

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aud dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.