Der Lebensweg der Schweine – von der Geburt bis zum letzten Atemzug auf dem Schlachthof – ist gepflastert mit Schmerzen, Schäden und Leiden. Insbesondere in den industriellen Mästereien. Eine Station ihres Leidens, die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel, ist aktuell ein hochbrisantes tierschutzpolitisches Thema. Denn der äußerst schmerzhafte Eingriff ist ab 2019 verboten. Kurz vor Inkrafttreten des Verbotes fordern die Schweinehalter nun eine Verschiebung des Verbotes oder den sogenannten 4. Weg. Doch dieser ist nicht im Sinne der Tiere.
Bislang werden 90 Prozent der männlichen Ferkel ohne Betäubung kastriert – ein äußerst schmerzhafter Eingriff. Das Abschneiden der Hoden bei vollem Bewusstsein soll deswegen ab dem 1. Januar 2019 (endlich) verboten und eine Betäubung der Tiere vor dem Eingriff verpflichtend werden.
Das Verbot wurde bereits 2013 beschlossen, weil diese Tierquälerei – wie so manche andere auch – absolut nicht mehr unter das Dach unserer Verfassung passte. Denn dort stand seit dem 17.05.2002 das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a unseres Grundgesetzes.
Kostengünstigste Lösung für die Schweinehalter
Doch wenige Monate vor Inkrafttreten fordert die Landwirtschaftslobby, vom Bauernverband bis zu den Schlachtkonzernen, den „4. Weg“ zuzulassen oder zumindest die Übergangsfrist für die Kastration ohne Betäubung zu verlängern. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betrachtet den vierten Weg als praktikable Lösung. Doch was ist der sogenannte „4. Weg“? Das bedeutet, dass der Landwirt selbst eine lokale Schmerzausschaltung durch Spritzen vornimmt. Dies wäre die kostengünstigste Lösung für die Schweinehalter.
Lokale Betäubung zu schmerzhaft
Doch dies ist aus Tierschutzsicht abzulehnen, denn: die Injektion zum Einspritzen des lokalen Betäubungsmittels rund um Samenstrang und Hoden ist äußerst schmerzhaft. Kein Wunder, dass Fachkreise, so auch die Bundestierärztekammer, zu dem Schluss kommen: die Kastration ohne Lokalanästhesie ist weniger belastend für die Ferkel. Es ist nicht im Sinne der Tiere, wenn dieser anspruchsvolle Eingriff aus der Verantwortung der Tierärzte genommen und von angelernten Laien ausgeführt wird.
Lokalanästhesie nicht rechtskonform
Zudem ist die Ferkelkastration unter Lokalanästhesie aktuell nicht rechtskonform, weil die eingesetzten Medikamente für diese nicht zugelassen sind und eine „wirksame Schmerzausschaltung“ fraglich ist. Dies betätigt sogar das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Fazit: Tierschutzinteressen kommen vor Wirtschaftsinteressen
Nach einer so langen Vorlaufzeit von mehr als fünf Jahren fordern nun die organisierten Schweinehalter eine Verbotsverschiebung, weil es keine Alternativen zur betäubungslose Kastration gebe. Eine glatte Lüge! Mal ganz davon abgesehen, dass niemand dazu verdammt ist, Schweine zu vermehren und zu mästen, gibt es folgende Alternativen: Immunkastration, Isofluran-Narkose oder die Ebermast. Natürlich gibt es die nicht zum Nulltarif. Unser Fazit: Die Verschiebung des Verbots ist ein NO-GO! Alternativen sind vorhanden. Tierschutzinteressen kommen vor Wirtschaftsinteressen.