Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter hat sich 2017 um die Aufnahme des „Brieftaubenwesens“ in das Landes- sowie in das Bundesinventar des immateriellen Kulturgutes beworben. Leider mit Erfolg: Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigte dem Züchterverband im April 2018, dass das „Brieftaubenwesen“ für den Eintrag in das landesweite Kulturerbe empfohlen wurde.
Zudem nominierte NRW das „Brieftaubenwesen“ für eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Direkt nach Bekanntwerden hat sich der Bundesverband an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen gewandt und gefordert, dass der Nominierung nicht gefolgt wird. Begründung: Haltung, Zucht und Einsatz von Tauben bei Distanzflügen beziehungsweise Wettbewerben stehen seit langem aus Tierschutzgründen in der Kritik.
Hohe Todes- und Verlustraten
Die wesentlichsten Vorwürfe: Hohe Todes- und Verlustraten bei Wettflügen und das Töten von Tieren, die die Zucht- oder Leistungserwartungen nicht erfüllen. Um die hohen Verluste der Tauben auf den Flügen kontrollieren und Tierschutzauflagen erteilen zu können, forderte der Tierschutzbeirat NRW schon 2008 Maßnahmen der Landesregierung ein. 2012 gab dann das NRW-Umweltministerium einen Erlass heraus, um die Durchführung von Taubenwettkampfveranstaltungen zu regeln. Eine von NRW-Tierschutzbeirat und Umweltministerium in Auftrag gegebene Stellungnahme des Wissenschaftlichen Geflügelhofs (BDRG) kam zu dem Schluss, dass eine tierschutzrelevante Überforderung der Brieftauben bei Haltung und Wettbewerb nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Umweltministerium komplett übergangen
Unser Fazit: Jegliche Auszeichnung des „Brieftaubenwesens“ ist mit dem gesellschaftlichen Wertewandel zu Gunsten des Tierschutzes unvereinbar, der seit 2002 auf Bundes- und seit 2001 auf Landesebene Verfassungsrang genießt. Das NRW-Kultusministerium hat das für den Tierschutz zuständige Umweltministerium bei den Nominierungsentscheidungen komplett übergangen, das ist mehr als eine Fehlleistung. Der Bundesverband verfolgt die Rücknahme der Nominierungsentscheidungen. Das „Brieftaubenwesen“ darf erst dann als immaterielles Kulturerbe zur Diskussion stehen, wenn Tierschutz und Tierethik vollumfänglich praktiziert werden.
Mitmachen bei der Aktion „Nein zum Kulturerbe Brieftaubenwesen“
Hier können Sie sich ein PDF-Dokument herunterladen. Dieses können Sie ausdrucken und sich damit fotografieren, beispielsweise, indem Sie das Plakat vor sich hinhalten. Das Foto schicken Sie an diese Entscheidungsträger.