Industrielle Tierhaltung

Gutachten: Über die Zukunft von Kuh, Schwein & Co

Foto: Susanne Beeck/pixelio.de

Am 25. März 2015 hat der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ übergeben. Die Experten stellen darin fest, dass die derzeitig praktizierte industrielle Tierhaltung in Deutschland keine Zukunft hat. Alles in allem liegt jetzt ein Werk vor, das tiefgreifende Änderungen im System einfordert. Es stellt die Tiernutzung selbst zwar nicht in Frage enthält aber Potenzial für die Weiterentwicklung der Tierrechte.

Weshalb berichten wir über ein Gutachten, das weiterhin die Nutzung der Tiere als Ziel verfolgt? Ganz einfach deshalb, weil es unsere Kritik am System der Tierausnutzung in etlichen Punkten belegt, mit vielen Daten und Fakten untermauert und einschneidende Maßnahmen einfordert. Diese Aussage trifft besonders auf die Leiden der Tiere in den gängigen Haltungssystemen zu, aber auch auf die negativen Auswirkungen dieser „Tierproduktion“ auf Umwelt, Verbraucherschutz und die menschliche Gesundheit durch zu hohen Fleischkonsum.

Wissenschaftler fordern strammes Aktionsprogramm
Das Wissenschaftlergremium hat ein strammes Aktionsprogramm für den Bund, die Bundesländer sowie die EU verfasst und nimmt zusätzlich die Privatwirtschaft in die Pflicht. Doch damit nicht genug, entkräften die Gutachter zwei bisherige Totschlagargumente für mehr Tierschutz. Sie rechnen vor, dass massive Veränderungen im System zu Gunsten der Tiere tatsächlich bezahlbar sind. Und sie zeigen auf, dass es sehr wohl Sinn macht, wenn Deutschland in der EU die Initiative für höhere Tierschutzanforderungen ergreift, ggf. im Schulterschluss mit den Niederlanden, Frankreich oder Dänemark. Das Gutachtergremium blickt auch auf den Welthandel: Die Mitgliedstaaten der EU können und müssen ihre Tierschutzstrategien in die Welthandelsorganisation (WTO) einbringen. Die Experten verlangen sogar eine Strategie, die den Fleischkonsum senkt. Wenn das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in Tierprodukte hergestellt werden soll, muss „geklotzt und nicht gekleckert“ werden, so lässt sich das 400 Seiten starke Werk des wissenschaftlichen Beraterteams von Landwirtschaftsminister Schmidt treffend zusammenfassen.

Welche Änderungen soll es in der Tierhaltung geben?
Neun Leitlinienpunkte nennt das ranghöchste Gremium der deutschen Agrarwissenschaft für die zukünftige Tierhaltung. Darunter gravierende bauliche Veränderungen, denn alle Tiere sollen ausreichend Platz und Zugang zum Außenklima haben oder zumindest zu unterschiedlichen Klimabereichen. Es wird keine Horn-, Schnabel- und Schwanzamputationen mehr geben, und besser motivierte und ausgebildete Personen werden die Versorgung der Tiere übernehmen.

Die Mehrkosten von circa 23 Prozent, die durch die Umsetzung der Leitlinienmaßnahmen verursacht werden, führen zu einer Erhöhung der Verbraucherpreise um circa sechs Prozent. Das rechnen die Gutachter vor. Ein erheblicher Teil der Konsumenten sei bereit, diese Kosten zu zahlen, vorausgesetzt sie werden nicht hintergangen und getäuscht. Die teureren Tierprodukte müssen ein höheres Tierschutzniveau zuverlässig garantieren. Hierzu sollen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Hand in Hand arbeiten. Den Grundstock für den Wandel der Tierhaltung bildet die Umschichtung der Kompensationszahlungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugunsten der besseren Tierhaltung. Unverzichtbar als vertrauensbildende Maßnahme sei ein einheitliches staatliches Tierschutzlabel, das die gleiche Akzeptanz wie das sechseckige Biolabel erreichen müsse.

Maßnahmenbündel für Bund, Länder, EU und Privatwirtschaft
Das Gutachtergremium stellt fest, dass die Tierwohl-Initiative von Bundesminister Schmidt (siehe tierrechte Nr. 69, Dezember 2014), die Brancheninitiative Tierwohl der Privatwirtschaft und das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes keine schlüssige Gesamtstrategie ergeben, um die elementaren Defizite in der Tierhaltung zu beseitigen. Diese Gesamtstrategie hat nun der Beirat in seinem Gutachten entwickelt.

Sofortprogramm für die Bundesebene
Die meisten Aufgaben entfallen auf den Bund. Er soll insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Beteiligung der Gesellschaft an der Entwicklung der Tierhaltung (z.B. durch Enquete- Kommissionen, Bürgerforen, Entwicklung eines Bundesprogramms Tierwohl)
  • Ergänzungen des Tierschutzrechts (z.B. Einführung der Tierschutzverbandsklage auf Bundesebene, Sachkundenachweise, Fortbildungsverpflichtungen, Tierwohl-Monitoring, Datenverfügbarkeit für Behörden)
  • Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für Stall-, Schlacht- und Betäubungseinrichtungen
  • Umschichtung der Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Tierschutz

Sofortprogramm für die Bundesländer
Sie müssen investieren und zwar nicht zu knapp! An erster Stelle steht die Aufrüstung der Veterinärbehörden, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen. Mehr Personal ist hier ebenso notwendig wie umfassende Standardanleitungen zur Durchführung der Kontrollen. Außerdem sollen überregionale Straf- und Verfolgungsorgane neu eingeführt werden. Die Aus- und Fortbildung von Landwirten und landwirtschaftlichen Beratern müssen ausgebaut und das Wissen aktualisiert werden.
Sofortprogramm für die EU.

Auf EU-Ebene soll Deutschland die treibende Kraft für die Erhöhung der Mindeststandards in der Tierhaltung sein und fehlende Haltungsvorgaben (z.B. für Kühe oder Puten) einfordern. Diese Botschaft scheint bereits ernst genommen zu werden. Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Schweden erklärten, gemeinsam für mehr Tierschutz in der EU einzutreten. Ende April forderten diese Länder die EU-Kommission zu konkreten Maßnahmen in der Schweinehaltung auf. Schwänzekupieren, Kastenstandhaltung und betäubungsloses Kastrieren sollen unterbleiben.

Sofortprogramm für die Privatwirtschaft
Auch die Privatwirtschaft steht in der Pflicht, in ihre Brancheninitiative Tierwohl mehr Geld zu stecken, problematische Produkte auszulisten, Qualitätssicherungssysteme weiterzuentwickeln und vor allem den Tierschutz in ihre Unternehmerverantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) aufzunehmen.

Ausblick und Fazit: Gutachten hat Potenzial
Das Tierhaltungs-Gutachten ist eine schallende Ohrfeige für Minister Schmidt, denn die hauseigenen Gutachter, allesamt etablierte Professoren, sagen . dass die derzeitig praktizierte industrielle Tierhaltung in Deutschland keine Zukunft hat. Das macht Hoffnung. Doch was passiert nun mit dem Gutachten? Keinesfalls darf es in den Schubladen der Politiketagen verschwinden, denn es enthält politischen Zündstoff, von dem auch die Weiterentwicklung der Tierrechte profitieren könnte.
An erster Stelle ist die Tierschutz-Verbandsklage zu nennen.

Gutachter fordern Klagerecht auf Bundesebene
Die Gutachter fordern, das Klagerecht auf Bundesebene durch das Tierschutzgesetz festzuschreiben, damit es in allen 16 Bundesländer gilt. Vollzugsdefizite können durch die verstärkte gerichtliche Überprüfung reduziert und schwammige Rechtsbegriffe (wie sie etwa im § 2 des Tierschutzgesetzes stehen) präzisiert werden. Mit dieser Aussage unterstützen die Wissenschaftler die 2002 begonnene Kampagne unseres Bundesverbandes „Tiere brauchen einen Anwalt“.

Tierschutzstandards: Deutschland ist nicht führend
Das Gutachten räumt auch mit einer falschen Behauptung auf, der wir bei unserer politischen Arbeit stets begegnen „Deutschland ist in der EU im Tierschutz führend“. Deutschlands Tierschutzanforderungen liegen aber nur leicht über den EU-Mindeststandards, von einer Vorbildrolle kann also keine Rede sein. Beachtlich ist die Forderung nach Verbraucheraufklärung zu Tierhaltung und Tierschutz sowie zur Reduktion des Fleischkonsums. Hierzu sollen Informationsmaterialien für Schulen bereitgestellt werden.

Tierrechtsbewegung gewinnt zunehmend an Relevanz
Und in einer weiteren Sache redet das Gutachten Klartext: Die Tierschutzbewegung hält den Fleischverzehr für gerechtfertigt und sieht in der Fleischproduktion einen vernünftigen Grund zur Tötung von Tieren. Landwirtschaft und Agrarpolitik können mit der Kooperation des organisierten Tierschutzes rechnen. Ganz anders sieht es bei der Tierrechtsbewegung aus, die zunehmend an Relevanz gewinnt. Hier schließen unüberwindbare Zielkonflikte eine Kooperation aus. Unser Bundesverband kann diese Feststellung nur bestätigen und verfolgt auf konstruktive Weise die Etablierung der Tierrechte in unserer Gesellschaft.

Gutachten herunterladen
Das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ finden Sie in einer Langversion (425 Seiten), einer Kurzversion (78 Seiten) und in einer Zusammenfassung (8 Seiten) auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter: www.bmel.de