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23. Februar 2018: Koalitionsvertrag ändern – Nothilfe gilt auch für Tiere!

Nothilfe und Notwehr gelten auch für Tiere und wiegen schwerer als der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Mit der gestrigen Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Naumburg zum Fall der Aktivisten der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) werden die beiden erstinstanzlichen Urteile des „rechtfertigenden Notstandes“ rechtskräftig. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lobt die oberrichterliche Abweisung des Revisionsantrags der Staatanwaltschaft als zukunftsweisend für den Tierschutz und fordert die umgehende Korrektur des Koalitionsvertrags, über den die SPD Basis derzeit abstimmt. Dieser vereinbart, Stalleinbrüche als Straftatbestand effektiv zu ahnden.

Koalitionsvertrag muss umgehend korrigiert werden
„Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag muss umgehend gestrichen werden. Sie verstößt gegen geltendes Recht. Peinlich genug, dass das OLG Naumburg der Politik Nachhilfeunterricht geben muss, wie das Staatsziel Tierschutz in die Praxis umzusetzen ist. Tierschutzverstöße in Ställen und Laboren passieren viel zu oft und sind die Folge von Unrechtsbewusstsein der Verursacher in Kombination mit unterbesetzen Veterinärverwaltungen und unklaren Rechtssituationen. Naumburg hat gestern unüberhörbar den Startschuss zum Ausmisten der staatlich sanktionierten Tierquälerei gegeben. Jetzt muss tatkräftig zugepackt werden “, fordert Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Tierschützer bekommen Rückendeckung
Nach Aussagen der Tierrechtsorganisation gibt es derzeit auch weitere Vorgänge, die zeigten, dass endlich Bewegung in die Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts gekommen sei. Dies zeige sich an dem kürzlich erlassenen Strafbefehls gegen drei Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts (MPI), weil sie Affen zu lange Leiden ausgesetzt hatten. Auch die Skandalisierung der Abgasversuche an Affen im Auftrag der Autoindustrie, die Normenkontrollklage des Landes Berlin zur Überprüfung der Rechtsvorgaben in der Schweinehaltung oder die Tierschutzverbandsklagen gegen die Haltungsbedingungen von Puten und Schweinen in der Massentierhaltung, belegten, dass die Bedürfnisse der Tiere mit großer Ausdauer und harten Bandagen verfolgt würden. In all diesen Fällen hätten die Rechtsverstöße mit Under-Cover-Aufnahmen dokumentiert oder durch Whistle-Blower erhärtet werden müssen, wie im Fall der nicht genehmigten Tierversuche der Kerkoff-Klinik Bad Nauheim. Hier führten Wissenschaftler über Jahre unerlaubt Versuche an Schweinen und Mäusen durch.

„Das OLG Nauheim hat gestern den Schlussstrich unter die mutige Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichte Haldesleben und Magdeburg für den Tierschutz gezogen. Statt die Aktivisten zu kriminalisieren, wird deren Leistung für die Aufdeckung der herrschenden Zustände anerkannt. Es scheint, dass das Staatsziel Tierschutz nach gut 15 Jahren endlich einen Fuß auf den Boden unserer Gesellschaft gesetzt hat. Weitere müssen folgen“, schließt Baumgartl-Simons.

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aud dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.